21
Oktober
2019

Elektronische Kassenführung – Übergangsfrist großzügig verlängert

Michael Kapitza

Durch das sogenannte „Kassengesetz“ werden besondere Anforderungen an die Führung von Kassensystemen gestellt. Dies umfasst alle Registrierkassen, welche durch eine bestimmte (zertifizierte) Sicherungseinrichtung vor Manipulation geschützt werden sollen. Die Verpflichtung besteht grundsätzlich für alle im Einsatz befindlichen Kassensysteme ab dem 1.1.2020 und zwar unabhängig vom Jahr der Anschaffung oder Inbetriebnahme.