05
Januar
2021

Auswirkungen des vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens gem. StaRUG auf arbeitsrechtliche Umstrukturierungen

Katharina Krimm

In Umsetzung der europäischen Restrukturierungsrichtlinie EU 2019/1023 über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen der Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren hat der Deutsche Bundestag am 17.12.2020 das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz, SanInsFoG) verabschiedet, welches zum 01.01.2021 in Kraft getreten ist. Dieses sieht neben Aktualisierungen der Insolvenzordnung auch Regelungen zur Etablierung eines außerinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens vor, dessen Voraussetzungen im Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) geregelt sind.

04
September
2020

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht verlängert – Eine Haftungsfalle?

Dr. Klaus Kamlah, LL.M.

Im Rahmen der COVID-19 Gesetzgebung ist die Insolvenzantragspflicht vorübergehend bis zum 30. September 2020 ausgesetzt worden. Diese Aussetzung soll nun – teilweise – bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden. Geschäftsführer und Vorstände könnten in eine Haftungsfalle geraten, würden sie dem Glauben verfallen, die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht würde in jedem Falle bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Die Verlängerung soll jedoch nur für den Insolvenzgrund der Überschuldung gelten, nicht für den Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit. Das setzt insoweit die Prüfungs- und Verhaltenspflichten für die Organe juristischer Personen wieder in Kraft, deren Verletzung für diese haftungsträchtig werden kann.