Umweltrecht
Dr. Jan Boris Ingerowski, LL.M., Dr. Martin Dieckmann, LL.M.
Am 12.02.2020 hat die Bundesregierung den erwarteten Gesetzentwurf für die Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) beschlossen. Dieser hat, wenn er so Bundestag und Bundesrat passiert, weitreichende Änderungen des deutschen Abfallrechts zur Folge. Die KrWG-Novelle dient der Umsetzung der neuen Vorgaben der EU-Abfallrahmenrichtlinie, geht jedoch in einigen Punkten deutlich hierüber hinaus. Dabei geht es nicht zuletzt darum, die Rolle des Abfallrechts als „Motor“ des Klima- und Ressourcenschutzes zu stärken. Die für die Umsetzung der EU-Vorgaben gesetzte Frist läuft bereits am 05.07.2020 ab.
Umweltrecht
Dr. Martin Dieckmann, LL.M.
Am 27.01.2020 hat das Bundesumweltministerium einen Referentenentwurf für die erwartete Novellierung des Batteriegesetzes veröffentlicht und in die Anhörung der Verbände gegeben. Gegenüber dem sog. Arbeitsentwurf vom Juni 2019 weist der Referentenentwurf durchgreifende Änderungen auf. Ob diese im weiteren Verfahren Bestand haben werden, bleibt allerdings abzuwarten. Für den nächsten Verfahrensschritt, die Verbändeanhörung, wurde eine Frist bis zum 28.02.2020 gesetzt.
Umweltrecht
Beatrix Arlitt
Zur Erreichung der europäischen Energie- und Klimaschutzziele haben die EU und Deutschland wichtige Energieeffizienzmaßnahmen vereinbart und diese in einer EU-Energieeffizienzrichtlinie, die am 4. Dezember 2012 in Kraft getreten ist, verankert. Danach sind alle Unternehmen, die kein kleines und mittleres Unternehmen sind, verpflichtet, Energieaudits durchzuführen. Die Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht erfolgte durch Anpassung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G).
Umweltrecht
Dr. Martin Dieckmann, LL.M.
In seiner Sitzung am 12.05.2017 hat der Bundesrat nach einem langwierigen Gesetzgebungsverfahren der Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes zugestimmt. Nachdem diese zuvor durch den Deutschen Bundestag beschlossen worden war, kann das Gesetz nun verkündet werden und wird an dem darauf folgenden Tag in Kraft treten.
Umweltrecht
Dr. Martin Dieckmann, LL.M.
Nachdem der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein neues Verpackungsgesetz bis zuletzt auf der Kippe stand, hat dieser nun doch am 12.05.2017 erfolgreich den Bundesrat passiert, und das Gesetz kann in seinen wesentlichen Teilen zum 01.01.2019 in Kraft treten. Entgegen dem Votum seines Umweltausschusses verzichtete der Bundesrat mehrheitlich auf eine Anrufung des Vermittlungsausschlusses. So hat das jahrelange Tauziehen um die Modalitäten der zukünftigen Verpackungsentsorgung doch noch in dieser Wahlperiode des Bundestages ein Ende gefunden.