Vertragsrecht
Das OLG Hamburg hat eine für internationale Lieferverträge wichtige Rechtsfrage geklärt und der Manipulation des Gerichtsstands („Forum Shopping“) durch Forderungsabtretung einen Riegel vorgeschoben.
ArbeitsrechtVertragsrecht
Dr. Erwin Salamon
Gerade bei komplexen Finanzprodukten wie Pensionsfonds sollte unbedingt auf eine saubere und verständliche vertragliche Grundlage geachtet werden. Nicht immer ist in den Verträgen das umgesetzt, was in den Werbematerialien versprochen wird.
ImmobilienrechtVertragsrecht
Dr. Jan Boris Ingerowski, LL.M.
Der Bundestag hat Ende März ein Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie verabschiedet, mit dem u. a. coronaspezifische Regelungen für das Vertragsrecht eingeführt wurden . Es besteht hiernach z. B. ein Recht zur Leistungsverweigerung, wenn die Erbringung einer Vertragsleistung aufgrund von Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Das Leistungsverweigerungsrecht erstreckt sich indes nur auf Dauerschuldverhältnisse (Mietverträge, etc.), zu denen Bauverträge nicht zählen. Damit gelten im Baubereich die vertraglichen Vereinbarungen fort, sie bleiben von dem o. g. Gesetz unberührt.
Vertragsrecht
Julian Leucht, Dr. Andreas von Criegern
+++ Update +++ Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf noch am 27.03.2020 gebilligt und das Gesetz wurde in der Ausgabe des Bundesgesetzblattes vom selben Tag noch veröffentlicht. Änderungen sind nicht mehr erfolgt.
Das Gesetz ist am 27. März 2020 in Kraft getreten. Die Änderungen gelten jedoch erst mit Wirkung ab dem 01.04.2020.