10
August
2015

Geschäftsführer und Praktikanten als Arbeitnehmer im Sinne der Massenentlassungsrichtlinie

Dr. Erwin Salamon

Mit seinem Urteil vom 9.07.2015 hat der Europäische Gerichtshofs (EuGH) festgestellt, dass Geschäftsführer und Praktikanten im Hinblick auf den Art. 1 I Buchst. a der RL 98/59/EG vom 20.07.1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen („MERL“) als Arbeitnehmer gelten und bei der Ermittlung der von der Entlassung betroffenen Arbeitnehmer nach § 17 KSchG zu berücksichtigen sind.

03
August
2015

Interne Stellenausschreibungen: Anforderungen an Inhalt, Form und Frist

Dr. Erwin Salamon

Der Betriebsrat kann gemäß § 93 BetrVG verlangen, dass zu besetzende Arbeitsplätze allgemein oder für bestimmte Arten von Tätigkeiten vor ihrer Besetzung innerhalb des Betriebes ausgeschrieben werden. Da das Gesetz keine näheren Vorgaben aufstellt, welche Anforderungen an eine solche Stellenausschreibung zu stellen sind, bestehen in der Praxis häufig Unsicherheiten. Dabei hat das BAG bereits einige grundlegende Fragestellungen hinsichtlich der Erfüllung eines Ausschreibungsverlangens geklärt.

21
Juli
2015

BAG: Nutzung dienstlicher Ressourcen zur Herstellung privater Raubkopien rechtfertigt fristlose Kündigung

Jan-Marcus Rossa

In seiner Entscheidung vom 16. Juli 2015 (Az. 2 AZR 85/15) hat das BAG festgestellt, dass ein Grund zur fristlosen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses darin liegen kann, dass ein Arbeitnehmer privat beschaffte Bild- oder Tonträger während der Arbeitszeit unter Verwendung seines dienstlichen Computers unbefugt und zum eigenen oder kollegialen Gebrauch auf dienstliche „DVD-“ bzw. „CD-Rohlinge“ kopiert.

21
Juli
2015

Tarifeinheitsgesetz – und was kommt nun?

Jan-Marcus Rossa

Am 03.07.2015 hat der Bundespräsident das Tarifeinheitsgesetz unterzeichnet, das nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 10.07.2015 in Kraft getreten ist. Bereits im Vorfeld ist in der Öffentlichkeit vehement die Frage diskutiert worden, ob der Gesetzgeber mit dem Tarifeinheitsgesetz in verfassungswidriger Weise in das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit und in die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie eingreift, weil es die Entfaltungsmöglichkeiten insbesondere kleinerer Gewerkschaften und ihrer Mitglieder beschneidet.