Arbeitsrecht
Dr. Patrizia Chwalisz
Am 16.11.2015 wurde der Referentenentwurf (RE) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zum Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) und anderer Gesetzte veröffentlicht. Der AÜG-RE setzt die Vorgaben des Koalitionsvertrages aus dem Jahr 2013 um, hält allerdings noch einige weitere Überraschungen vor.
Arbeitsrecht
Dr. Patrizia Chwalisz
Am 16.11.2015 wurde der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zum Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) und anderer Gesetze veröffentlicht (nachfolgend "AÜG-RE"). Die Auswirkungen der geplanten Änderungen könnten dabei über das AÜG hinaus weite Kreise ziehen und in der bisherigen Fassung grundlegende Veränderungen für Fremdgeschäftsführer-Anstellungsverhältnisse mit sich bringen.
Arbeitsrecht
Niemand ist verpflichtet, sonntags in seinen Briefkasten zu schauen - dies ist die Quintessenz aus einer unlängst veröffentlichten Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein (Urteil v. 13.10.2015, Az. 2 Sa 149/15), das damit die Kündigung ausgerechnet einer Rechtsanwaltskanzlei als nicht fristgerecht erachtete.
Arbeitsrecht
Ein Tag ist kein Tag: In einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 20.10.2015, Az. 9 AZR 224/14) hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die kurzfristige Unterbrechung eines Arbeitsverhältnisses (hier: Unterbrechung von einem Tag) nicht dazu führt, dass der Arbeitnehmer seinen vollen Urlaubsanspruch verliert und sich stattdessen für zwei separate Arbeitsverhältnisse lediglich auf Teilurlaubsansprüche verweisen lassen muss.
Arbeitsrecht
Stefan Gatz
Mit einer Änderungskündigung können Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld regelmäßig nicht gestrichen werden. Dies gilt auch, wenn im Gegenzug für die Streichung das Grundgehalt erstmals auf das Mindestlohnniveau angehoben werden soll.