Kapitalmarktrecht
Dr. Hans Mewes
Die Bundesregierung hat Anfang Februar den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Geldwäschegesetzes (Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz Geldwäsche – TraFinG Gw) beschlossen. Hintergrund sind verbindliche gemeinschaftsrechtliche Vorgaben zur Vernetzung der Transparenzregister der Mitgliedstaaten. In diesem Zuge soll das hiesige Transparenzregister zu einem zentralen Vollregister ausgebaut werden, dem alle wesentlichen Angaben der Unternehmen zur Bestimmung von wirtschaftlich berechtigten Personen zu entnehmen sind.
Gesellschaftsrecht und M&AKapitalmarktrecht
Dr. Sebastian Garbe
Zum 1. Oktober 2017 wurde das Transparenzregister eingeführt, in das die wirtschaftlich Berechtigten auch von Kommanditgesellschaften einzutragen sind. Gleichzeitig wurde eine Meldefiktion geschaffen (§ 20 Abs. 2 GwG), die den damit verbundenen bürokratischen Aufwand deutlich reduzieren sollte. Inzwischen zeigt sich aber, dass die Meldefiktion bei Kommanditgesellschaften größtenteils ins Leere geht.
Gesellschaftsrecht und M&AKapitalmarktrecht
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 20. Mai 2019 einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie (Richtlinie [EU] 2018/843) zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (Richtlinie [EU] 2015/849) vorgelegt. Geplant sind Änderungen des Geldwäschegesetzes (GwG). Wesentlich neu ist, dass die Einsichtnahme in das Transparenzregister künftig allen Mitgliedern der Öffentlichkeit gestattet werden soll. Ein wirtschaftlich Berechtigter, der nicht möchte, dass Angaben zu seiner Person von jedermann eingesehen werden kann, kann dies unter bestimmten, engen Voraussetzungen bereits jetzt verhindern.
Gesellschaftsrecht und M&AKapitalmarktrecht
Dr. Hans Mewes
Der im Hinblick auf eine Regierungsbildung von CDU/CSU und SPD vereinbarte Koalitionsvertrag sieht unter anderem eine weitreichende Reform des Sanktionsregimes für Unternehmen vor, die für das Fehlverhalten von Managern und Mitarbeitern in Anspruch genommen werden. Insbesondere dürfte in diesem Zusammenhang der straf- und bußgeldrechtliche Sanktionsrahmen substantiell erweitert und um weitere Ahndungsmöglichkeiten ergänzt werden.
Kapitalmarktrecht
Dr. Hans Mewes
In den Bereichen Insiderhandelsverbot, Ad-hoc-Publizität und Führen von Insiderlisten gilt seit knapp eineinhalb Jahren die europäische Marktmissbrauchsverordnung, die als unmittelbar geltendes Recht weite Teile des hiesigen Wertpapierhandelsgesetzes obsolet gemacht hat.