19
März
2021

Transparenzregister „für alle“

Dr. Hans Mewes

Die Bundesregierung hat Anfang Februar den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Geldwäschegesetzes (Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz Geldwäsche – TraFinG Gw) beschlossen. Hintergrund sind verbindliche gemeinschaftsrechtliche Vorgaben zur Vernetzung der Transparenzregister der Mitgliedstaaten. In diesem Zuge soll das hiesige Transparenzregister zu einem zentralen Vollregister ausgebaut werden, dem alle wesentlichen Angaben der Unternehmen zur Bestimmung von wirtschaftlich berechtigten Personen zu entnehmen sind.

09
Dezember
2019

Transparenzregister und Kommanditgesellschaft – die Meldefiktion meldet nicht

Dr. Sebastian Garbe

Zum 1. Oktober 2017 wurde das Transparenzregister eingeführt, in das die wirtschaftlich Berechtigten auch von Kommanditgesellschaften einzutragen sind. Gleichzeitig wurde eine Meldefiktion geschaffen (§ 20 Abs. 2 GwG), die den damit verbundenen bürokratischen Aufwand deutlich reduzieren sollte. Inzwischen zeigt sich aber, dass die Meldefiktion bei Kommanditgesellschaften größtenteils ins Leere geht.

17
Juli
2019

Referentenentwurf: Einsichtnahme in das Transparenzregister ist bald für jedermann möglich. In welchen Fällen kann der wirtschaftlich Berechtigte die Einsichtnahme bereits jetzt verhindern?

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 20. Mai 2019 einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie (Richtlinie [EU] 2018/843) zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (Richtlinie [EU] 2015/849) vorgelegt. Geplant sind Änderungen des Geldwäschegesetzes (GwG). Wesentlich neu ist, dass die Einsichtnahme in das Transparenzregister künftig allen Mitgliedern der Öffentlichkeit gestattet werden soll. Ein wirtschaftlich Berechtigter, der nicht möchte, dass Angaben zu seiner Person von jedermann eingesehen werden kann, kann dies unter bestimmten, engen Voraussetzungen bereits jetzt verhindern.

21
Februar
2018

Koalitionsvertrag bringt verschärftes Sanktionsregime für Unternehmen

Dr. Hans Mewes

Der im Hinblick auf eine Regierungsbildung von CDU/CSU und SPD vereinbarte Koalitionsvertrag sieht unter anderem eine weitreichende Reform des Sanktionsregimes für Unternehmen vor, die für das Fehlverhalten von Managern und Mitarbeitern in Anspruch genommen werden. Insbesondere dürfte in diesem Zusammenhang der straf- und bußgeldrechtliche Sanktionsrahmen substantiell erweitert und um weitere Ahndungsmöglichkeiten ergänzt werden.