Kapitalmarktrecht
Dr. Hans Mewes
Hessischer Verwaltungsgerichtshof legt in einer Eilentscheidung Rahmenbedingungen für die Bekanntmachung behördlicher Maßnahmen und Sanktionen auf der Internetseite der BaFin fest und skizziert den Umfang behördlichen Bekanntmachungsermessens (Entscheidung vom 04.08.2022, Az. 6 B 134/22).
Kapitalmarktrecht
Dr. Hans Mewes
Nicht nur für börsennotierte Unternehmen besteht die Pflicht, im Falle des Vorliegens von Insiderinformationen Insiderlisten zu führen.
Kapitalmarktrecht
Dr. Hans Mewes
Verschärfung aufsichtsrechtlicher Anforderungen an Auslagerungen durch Institute, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht werden.
Gesellschaftsrecht und M&AKapitalmarktrecht
Dr. Hans Mewes
Stimmrechtsberechtigte Aktionäre börsennotierter Gesellschaften haben im Falle des Erreichens, Über- oder Unterschreitens von Stimmrechtsschwellen Mitteilungen gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) und der börsennotierten Gesellschaft (Emittentin) zum Zwecke der Veröffentlichung abzugeben. Üben Aktionäre ihre Stimmrechte an der Emittentin gemeinschaftlich aus oder agieren diese anderweitig gemeinsam, löst dies vielfach mitteilungspflichtige Zurechnungstatbestände aus.
Kapitalmarktrecht
Dr. Hans Mewes
Zivilrechtlich sind im Rahmen einer Erbschaft zahlreiche gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Geht die Aktionärsstellung eines Erblassers auf einen oder mehrere Erben über und werden Aktien eines börsennotierten Unternehmens vererbt, ergeben sich überdies kapitalmarktrechtliche Fragestellungen.