Unternehmensteuerrecht
Dr. Robert Kroschewski
Immobilienakquisitionen wurden in der Vergangenheit häufig zur Vermeidung der Grunderwerbsteuer (englisch Real Estate Transfer Tax, kurz „RETT“) so strukturiert, dass an der grundbesitzenden Gesellschaft (mittelbar) Personengesellschaften beteiligt wurden, an denen außenstehende Dritte ohne wirtschaftlich relevante Beteiligung als Mitgesellschafter fungierten.
UnternehmensteuerrechtVermögensnachfolge
Der BFH hat in drei am 24.01.2018 veröffentlichten Entscheidungen seine Rechtsauffassung zu Schenkungen durch eine GmbH gleichzeitig geändert und bestätigt (BFH, Urteile vom 13.09.2017 – II R 54/15, II R 32/16, II R 42/16).
Unternehmensteuerrecht
Dr. Robert Kroschewski
Für die Ermittlung des steuerlichen Gewinns sind im rein nationalen Kontext auch unüblich niedrige Zinsen grundsätzlich anzuerkennen. Verbreitet werden niedrigverzinsliche Darlehen deshalb eingesetzt, um Verluste zu vermeiden, die nicht unmittelbar steuerwirksam werden und damit aus Sicht der Unternehmensgruppe zu einer übermäßigen Steuerbelastung führen.
UnternehmensteuerrechtVermögensnachfolge
Die hier im Blogbeitrag vom 10.10.2017 (Thema: Keine nachträglichen Anschaffungskosten bei Gesellschafterdarlehen) geäußerte Rechtsauffassung hat sich bestätigt.
Der BFH hat mit am 20.12.2017 veröffentlichten Urteil vom 24.10.2017 – VIII R 13/15 den Ausfall eines Darlehens in der privaten Vermögenssphäre als steuerlichen Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen anerkannt.
UnternehmensteuerrechtVermögensnachfolge
Eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfen (insbesondere Darlehen oder Bürgschaften) eines Gesellschafters führen nach der Auffassung des BFH nicht mehr zu nachträglichen Anschaffungskosten im Rahmen des § 17 EStG.