Unternehmensteuerrecht
Dr. Robert Kroschewski
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat bestätigt, dass ein Rangrücktritt ertragsteuerlich zur Ausbuchung der Verbindlichkeit und damit zu einem steuerpflichtigen Gewinn führt, wenn die Verbindlichkeit nur aus künftigen Jahresüberschüssen und Bilanzgewinnen zu bedienen ist, nicht jedoch aus sonstigem „freien“ Vermögen (BFH, Urteil vom 10. August 2016 – I R 25/15, DStR 2017, 925).
Unternehmensteuerrecht
Dr. Robert Kroschewski
Inländische Auftraggeber haben einen Steuerabzug vom Honorar vorzunehmen, das sie für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke an beschränkt Steuerpflichtige zahlen (insbesondere Autoren, Journalisten, Künstler oder Musiker im Ausland). Nach zwei jüngst veröffentlichten Entscheidungen des Finanzgerichts Köln (Az.: 3 K 2206/13 und 13 K 2205/13) gilt dies auch im Fall eines sogenannten „Total Buy-Out", also bei Übertragung sämtlicher Nutzungsrechte gegen eine Pauschalvergütung.
Unternehmensteuerrecht
Der EuGH lässt den Vorsteuerabzug aus korrigierten Rechnungen im Jahr der Steuerentstehung zu. Der Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung ist zwingende Voraussetzung für den Vorsteuerabzug eines Unternehmers. Für die Ordnungsgemäßheit müssen die strengen Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 UStG erfüllt werden.
Unternehmensteuerrecht
Dr. Robert Kroschewski
Veräußern Kapitalgesellschaften Anteile an anderen Kapitalgesellschaften so ist der Gewinn in aller Regel zu 95 % steuerfrei. Verluste sind steuerlich unbeachtlich. Im Ergebnis sind auch damit im Zusammenhang stehende Veräußerungskosten steuerlich unbeachtlich.
Unternehmensteuerrecht
Die Schuldübernahme einer Pensionsverpflichtung und die verbilligte Überlassung von GmbH-Anteilen können nach jüngst veröffentlichten Urteilen des BFH (Aktenzeichen: VI R 67/14 und VI R 18/13) zu sofort steuerpflichtigem Zufluss durch Arbeitslohn führen.