VergaberechtCompliance
Hanna Wiedenhaus, Dr. Martin Dieckmann, LL.M., Dr. Philipp Engelhoven
Am 25. März 2021 hat das Bundeskartellamt mitgeteilt, dass das neue bundesweite Wettbewerbsregister den Betrieb aufgenommen hat. Grundlage für das Register ist das bereits 2017 erlassene Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) des Bundes, dessen Inkraftsetzung allerdings noch von der Schaffung der technischen Voraussetzungen für die Datenübermittlung und die Registerführung sowie von der Einrichtung des Registers selbst abhing. Diese Vorarbeiten sind nun abgeschlossen.
Vergaberecht
Dr. Jan Boris Ingerowski, LL.M., Dr. Martin Dieckmann, LL.M.
Öffentliche Auftraggeber unterliegen voraussichtlich ab dem 1. Oktober 2020 neuen und umfassenden Berichtspflichten gegenüber dem Statistischen Bundesamt (Destatis). Dabei variiert der Umfang der Berichtspflichten nach Art der Vergabe und des Auftraggebers, weshalb öffentliche Auftraggeber den Umfang ihrer jeweiligen Berichtspflichten genau zu prüfen haben. Sie sind auch gut beraten, bereits jetzt die Voraussetzungen für die Erfüllung der Statistikpflichten zu schaffen.
Vergaberecht
Dr. Jan Boris Ingerowski, LL.M., Dr. Martin Dieckmann, LL.M.
Die Corona-Krise erfordert ein rasches und entschlossenes Handeln in verschiedensten Bereichen der öffentlichen Gefahrenabwehr und Daseinsvorsorge. Dem tragen verschiedene „unkonventionelle“ staatliche Eingriffe der letzten Tage und Wochen und einige teils in hoher Eile beschlossene Rechtsänderungen Rechnung. Von eminenter Bedeutung im Gesundheitssektor, aber auch darüber hinaus, ist dabei die öffentliche Beschaffung insbesondere von für die Corona-Abwehr und -Bekämpfung relevanten Lieferungen und Dienstleistungen. Dabei hält das deutsche Vergaberecht auch ohne Rechtsänderungen das notwendige Instrumentarium für die Durchführung besonders dringlicher Beschaffungen in stark verkürzten Verfahren bereit. Hierauf hat jetzt das Bundeswirtschaftsministerium mit Rundschreiben vom 19.03.2020 zurecht hingewiesen.
Vergaberecht
Dr. Martin Dieckmann, LL.M.
Wie bereits im Oktober angekündigt, hat die EU-Kommission jetzt die Schwellenwerte für öffentliche Aufträge mit Wirkung zum 1. Januar 2020 neu festgesetzt. Die neuen Schwellenwerte wurden am 31. Oktober 2019 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie markieren die Grenze für den Auftragswert, ab dem eine europaweite Ausschreibung zu erfolgen hat.