Vergaberecht
Dr. Martin Dieckmann, LL.M.
Am 18.07.2019 ist durch eine an diesem Tag verkündete Änderung des § 2 Abs. 2 Vergabeverordnung (VgV) die VOB/A 2019 für den Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe oberhalb der EU-Schwellenwerte in Kraft gesetzt worden. Sie ersetzt die VOB/A 2016 und gilt nun für alle Vergabeverfahren über Bauleistungen, die ab diesem Zeitpunkt europaweit bekanntgemacht wurden bzw. werden.
ImmobilienrechtVergaberecht
Dr. Martin Dieckmann, LL.M., Dr. Andreas von Criegern
Mit Urteil vom 4. Juli 2019 (Rechtssache C-377/17) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Mindest- und Höchstsätze der HOAI für Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen für europarechtswidrig erklärt. Die HOAI ist jetzt entsprechend zu ändern; zukünftig entfallen die Honorarbegrenzungen für unter die Verordnung fallende freiberufliche Leistungen.
Vergaberecht
Dr. Martin Dieckmann, LL.M.
Am 18.03.2016 hat der Bundesrat seine Zustimmung zu einer Vergaberechtsmodernisierungsverordnung der Bundesregierung gegeben, die zuvor bereits den Bundestag passiert hatte.
Vergaberecht
Dr. Martin Dieckmann, LL.M.
Am 08.07.2015 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Änderung der Vergabevorschriften im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beschlossen, der nun Bundestag und Bundesrat zugeleitet wird. Hiermit gewinnt die lange erwartete umfassende Vergaberechtsnovelle an Fahrt. Es geht dabei vor allem um die Änderung und Anpassung des deutschen Vergaberechts an die neuen Vorgaben der EU-Vergaberichtlinien von 2014, die bis zum 18.04.2016 in deutsches Recht umzusetzen sind.