15
Dezember
2023

Massenentlassungen: Andeutung einer Entspannung bei den behördlichen Anzeigepflichten, Fortbestand des Minenfeldes im Konsultationsverfahren

Dr. Erwin Salamon

Der 6. Senat BAG (Beschlüsse vom 14.12.2023 – 6 AZR 157/22 (B), 6 AZR 155/21 (B), 6 AZR 121/22 (B), jeweils bisher vorliegend als Pressemitteilung) hat angekündigt, seine Rechtsprechung zu den Fehlerfolgen des behördlichen Anzeigeverfahrens bei Massenentlassungen zu verändern. Dies setzt zunächst eine noch abzuwartende Klärung innerhalb der Senate des BAG voraus.

Worum geht es?

14
Dezember
2023

Krankschreibung nach Kündigung: wann ist der Beweiswert eines ärztlichen Attests erschüttert?

Dr. Christian Hoppe

Statistisch tritt das Szenario häufiger auf als gedacht: es kommt zur Kündigung, und unmittelbar darauf trifft der „gelbe Schein“, also die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) beim Noch-Arbeitgeber ein. Das Bundesarbeitsgericht hat nun seine jüngst eingeläutete Rechtsprechungsänderung zum sog. Beweiswert einer AUB weiter vorangetrieben und entschieden, dass dieser erschüttert sein könne, wenn ein Arbeitnehmer im zeitlichen Zusammenhang mit dem Zugang der Kündigung ein ärztliches Attest vorlegt, das passgenau die Dauer der Kündigungsfrist abbildet – dies gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer direkt im Anschluss einen neuen Job antritt.

07
Dezember
2023

BAG: Pflicht zum Lesen einer dienstlichen SMS in der Freizeit

Laura Iser, Dr. Erwin Salamon

Das LAG Schleswig-Holstein hatte in seiner Entscheidung vom 27.09.2022 – 1 Sa 39 öD/22 zugunsten des Arbeitnehmers entschieden, dass dieser in seiner Freizeit nicht dazu verpflichtet sei, eine SMS seines Arbeitgebers über die Schichtplankonkretisierung am Folgetage zu lesen. Das BAG hat nun in seiner Entscheidung vom 23.08.2023 – 5 AZR 349/22 das Urteil des LAG Schleswig-Holstein aufgehoben und zugunsten des Arbeitgebers entschieden, dass der Arbeitnehmer verpflichtet gewesen sei, die SMS an seinem freien Tag zur Kenntnis zu nehmen.

06
Dezember
2023

Ohne Arbeit kein Lohn? Arbeitgeber muss Nichtleistung beweisen, auch bei Home Office

Greta Groffy

Das LAG Mecklenburg-Vorpommern hat in seinem Urteil vom 28.09.2023 (Az.: 5 Sa 15/23) entschieden, dass der Arbeitgeber grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast dafür trägt, dass und in welchem Umfang der Arbeitnehmer seine Arbeitspflicht nicht erfüllt hat. Dies gilt auch bei einer Tätigkeit im Home Office. Ein Arbeitnehmer genügt seiner Leistungspflicht, wenn er unter angemessener Ausschöpfung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit arbeitet.

04
Dezember
2023

Betroffenenrechte nach der DS-GVO: Nicht immer hat man einen Monat Zeit

Dr. Frank Bongers

Das Arbeitsgericht Duisburg (Urteil vom 03.11.2023, Az.: 5 Ca 877/23) hat ein Unternehmen zur Zahlung eines Schadensersatzes verurteilt, weil es einen Anspruch auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO erst nach 19 Kalendertagen erfüllt hatte. Die in Art. 12 Abs. 3 DS-GVO genannte „Höchstfrist“ von einem Monat dürfe nicht „routinemäßig“, sondern nur bei Vorliegen besonderer Umstände ausgeschöpft werden.