30
August
2024

Arbeitgeber sucht „Digital Native“: Ein Fall von Altersdiskriminierung?

Greta Groffy, Pauline Koopmann

Arbeitgeber stecken in die Formulierung von Stellenanzeigen mittlerweile viel Herzblut, um zu vermeiden, dass Bewerber Benachteiligungen und damit Entschädigungsansprüche nach dem AGG geltend machen können. Das Arbeitsgericht Heilbronn hat nun entschieden, dass der Begriff „Digital Native“ in einer Stellenanzeige ein Indiz für eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters darstellen kann (Urteil v. 18.01.2024 - 8 Ca 191/23). Mit dem Begriff sei zwingend eine Person gemeint, die mit digitalen Technologien aufgewachsen ist und in ihrer Benutzung geübt ist.

27
August
2024

„Am Ende kommt alles raus“: Auskunft über verdeckten Detektiveinsatz

Dr. Frank Bongers

Auch wenn ein verdeckter Einsatz eines Detektivs rechtmäßig sein kann, wird ein Ermittlungsbericht in vielen Fällen nachträglich gegenüber der observierten Person vollständig offengelegt werden müssen. Dies entschied jüngst das Oberlandesgericht Oldenburg (Urteil vom 09.04.2024, Az.: 13 U 48/23) für den Detektiveinsatz einer Versicherung. Das Urteil dürfte aber auch andere Detektivkunden, wie z.B. Arbeitgeber, aufhorchen lassen.

11
Juli
2024

Warnungen vor Online-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Greta Groffy, Nils Rebbe

Aktuell warnen der BDA und verschiedene Ärztekammern vor nicht ordnungsgemäßen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AUB), deren ausstellende Privatärzte in Deutschland nicht zugelassen oder sogar nicht bekannt sind. Auf den Websites der Anbieter wird mit einem besonders einfachen AU-Schein ohne Gespräch geworben. Arbeitnehmer können über die Online-Fragebögen selbst dafür sorgen, dass schlussendlich die Arbeitsunfähigkeit sicher festgestellt wird. Arbeitgeber sollten unbedingt prüfen, welche Maßnahmen sie ergreifen können, um nicht ordnungsgemäße AUB aufzudecken und ggf. anzuzweifeln.

10
Juli
2024

Datenschutzverletzungen: Wann haftet der Arbeitgeber für Fehler des Arbeitnehmers?

Dr. Frank Bongers

Man möchte meinen, dass ein Arbeitgeber nicht für Schäden haftet, die entstanden sind, weil ein Arbeitnehmer gegen Weisungen des Arbeitgebers verstoßen und deshalb Daten rechtswidrig verarbeitet hat. Dass ein Arbeitgeber für den Arbeitnehmer unter Umständen „den Kopf hinhalten“ muss, ist jedoch nichts Neues. Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) nimmt hier jedoch den Arbeitgeber – wie jeden „Verantwortlichen“ im Sinne der DS-GVO – besonders in die Pflicht. Hierzu ist der Europäische Gerichtshof (EuGH) jüngst zu einem praxisrelevanten Urteil gekommen.

20
Juni
2024

Digitalisierung im Arbeitsrecht: Neues aus dem Gesetzgebungsverfahren

Dr. Erwin Salamon

Am 19.06.2024 hat das Bundeskabinett eine Formulierungshilfe zur Ergänzung des Regierungsentwurfs für das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) beschlossen. Damit sollen nach erheblicher Kritik am bisherigen Gesetzesentwurf und der zunächst nur rudimentären Nachbesserungen des Justizministeriums weitere Schritte zur Digitalisierung im Arbeitsrecht auf den Weg gebracht werden.