Datenschutz und IT-RechtArbeitsrecht
Dr. Frank Bongers
In der Praxis haben sich Systeme zur Erfassung der Arbeitszeit etabliert, die den Mitarbeiter mithilfe seines „Fingerabdrucks“ identifizieren. Die Fingerlinien erlauben eine sichere Identifikation und sind stets verfügbar. Aber kann ein Arbeitgeber die Nutzung eines solchen Systems erzwingen? Darüber hatte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg zu entscheiden (LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. Juni 2020, Aktenzeichen 10 Sa 2130/19).
Datenschutz und IT-RechtArbeitsrecht
Dr. Frank Bongers
Arbeitnehmer haben wie andere betroffene Personen ein Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde. Diese muss diese Beschwerde prüfen. Doch hat ein Arbeitnehmer einen eigenen Anspruch darauf, dass die Aufsichtsbehörde eine Datenschutzverletzung mit einer Geldbuße sanktioniert? Darüber hatte das Verwaltungsgericht Ansbach zu entscheiden (Urteil vom 16.03.2020, Az. AN 14 K 19.00464).
Datenschutz und IT-RechtGewerblicher Rechtsschutz
Dr. Christoph Cordes, LL.M.
Zahlungsaufforderungen möchte man den notwendigen Nachdruck verleihen. Auch ist es geboten, den Schuldner deutlich auf eine sog. Einmeldung der Forderung bei der SCHUFA hinzuweisen, wenn dies geplant ist. In diesem Spannungsfeld bewegt sich die Entscheidung des LG Osnabrück vom 29. April 2020 (18 O 400/19, GRUR-RS 2020, 8778).
Datenschutz und IT-RechtMedien und Presse
Eine Entscheidung des unter anderem für das Datenschutzrecht zuständigen VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH, Entscheidung vom 27. Juli 2020 – Az.: VI ZR 405/18) scheint auf den ersten Blick das Recht auf Vergessenwerden im Internet zu schwächen und Google zu stärken. Doch die Entscheidung könnte sich noch als echter Rückschlag für den Internetgiganten erweisen.
Datenschutz und IT-Recht
Dr. Christoph Cordes, LL.M.
Auskunftsansprüche werden häufig geltend gemacht, um beim Auskunftsverpflichteten Aufwand zu produzieren. In Arbeitsrechtsprozessen gehört es mittlerweile zum Standard, dass der Arbeitnehmer Auskunft über die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die beim Arbeitgeber gespeichert oder in sonstiger Form verarbeitet werden, verlangt, um die Vergleichsbereitschaft des Arbeitgebers zu erhöhen. Das Landgericht Heidelberg setzt dieser Praxis in seinem Urteil vom 21. Februar 2020 (4 O 6/19, BeckRS 2020, 3071) Grenzen.