Datenschutz und IT-Recht
Julian Leucht
Nachdem der österreichische Datenschutzaktivist Maximilian Schrems bereits im Jahr 2015 vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einen Erfolg im Kampf gegen den Transfer seiner personenbezogenen Daten in die USA erringen konnte, in dessen Folge die sogenannte Safe-Harbor-Entscheidung der EU für ungültig erklärt wurde (EuGH, Urteil vom 6.10.2015 – C-362/14), gelang ihm nun ein weiterer Coup.
Datenschutz und IT-Recht
Dr. Christoph Cordes, LL.M.
Das Internet vergisst nicht. Wer sich Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet ausgesetzt sieht, steht vor der Wahl, ob er gegen die Quelle der Rechtsverletzung (Online-Magazin, Blog, Bewertungsplattform etc.) oder gegen Suchmaschinen, die auf den rechtsverletzenden Beitrag verlinken, vorgehen soll. Das OLG Karlsruhe gibt hierzu in seinem Urteil vom 10. Juni 2020 (Az.:¨6 U 129/18) wichtige Orientierung.
Datenschutz und IT-RechtMedien und Presse
Am Donnerstag, 28. Mai 2020, hat der BGH entschieden (Az. I 49 7/16), dass eine aktive Zustimmung der Nutzer von Webseiten erforderlich ist, damit diese Seiten „Werbe-Cookies“ setzen dürfen. Die Entscheidung war zu erwarten, nachdem der EuGH am 1. Oktober 2019 (Az. C-673/17) bereits die entsprechende Vorlagefrage des BGH vergleichbar entschieden hatte.
Datenschutz und IT-RechtMedien und Presse
Das soziale Netzwerk Facebook hatte nach eigenen Angaben im 4. Quartal 2019 rund 2,5 Milliarden Mitglieder, in Deutschland nutzen es knapp 30 Millionen Menschen. Angesichts dieses großen Verbreitungsgrads und wegen des schlechten Rufs, in dem Facebook wegen fragwürdiger Datenschutzpraktiken steht, kann es für Unternehmen wichtig sein, ob es so aussieht, als hätten sie ein Facebook-Profil. Das Landgericht Hamburg hat im Februar 2020 entschieden, dass Facebook gegen den Willen von Unternehmen keine Profile erstellen darf.
Datenschutz und IT-Recht
Die Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie soll durch datenschutzrechtliche Vorschriften nicht erschwert werden. Firmen dürfen daher personenbezogene Daten von Mitarbeitern und Dritten verarbeiten. Infizierte dürfen allerdings grundsätzlich nicht namentlich genannt werden.