Datenschutz und IT-Recht
Dr. Christoph Cordes, LL.M., Lara Bos
Französische Datenschutzbehörde erlässt gegen Google Bußgeldbescheid in Höhe von 50 Millionen Euro wegen Verstößen gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Auch die deutschen Behörden haben bereits die ersten Bußgelder verhängt.
Datenschutz und IT-RechtArbeitsrecht
Dr. Frank Bongers
Der ESCHE Arbeitsrechts-Adventskalender berichtet: Früher soll es zu Weihnachten Überraschungen gegeben haben. Und wenn dann völlig unerwartet für die Tochter des Hauses doch ein Pferd unter dem Weihnachtsbaum lag, war es ein Moment, den niemand der Beteiligten je wieder vergessen sollte.
Datenschutz und IT-RechtArbeitsrecht
Dr. Frank Bongers
Mit einer neuen Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) anscheinend eine Verwertung von Videoaufzeichnungen für zulässig erachtet, die nach einer weit verbreiteten Auffassung von Datenschutzrechtlern schon hätten gelöscht sein müssen. Arbeitgeber frohlocken – zur Recht?
Datenschutz und IT-RechtMedien und Presse
Wer trägt die Verantwortung, wenn beim Verarbeiten von Daten auf Facebook-Fanpages datenschutzrechtliche Vorschriften verletzt werden? Facebook, der Betreiber der Fanpage, oder beide? Der EuGH hat Anfang Juni 2018 entschieden, dass die Betreiber der Fanseiten mitverantwortlich sind. Jetzt hat Facebook ein Datenschutz-Update für Seitenbetreiber angekündigt.
UnternehmensteuerrechtDatenschutz und IT-RechtGewerblicher Rechtsschutz
Dr. Christoph Cordes, LL.M., Dr. Robert Kroschewski
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nimmt mit Schreiben vom 27. Oktober 2017 (Dokument Nr. 2017/0894289) Stellung zu den sogenannten Inbound-Fällen – d. h. unter welchen Voraussetzungen ein ausländischer Lizenzgeber, der einem Lizenznehmer in Deutschland eine Software oder Datenbank zur Nutzung überlässt, der sogenannten beschränkten Steuerpflicht unterliegt. Das Schreiben ist insbesondere für deutsche Lizenznehmer von Bedeutung, weil diese im Falle des Eingreifens der beschränkten Steuerpflicht einen sogenannten Steuerabzug („Quellensteuer“) in Höhe von 15 % des gesamten Entgelts vornehmen müssen. Nimmt der deutsche Lizenznehmer den Abzug nicht vor, droht ihm, die Quellensteuer selbst tragen zu müssen.