Datenschutz und IT-Recht
Dr. Frank Bongers
Die neue Datenschutz-Grundverordnung verlangt von allen Verantwortlichen unter vielen Aspekten ein planmäßiges Handeln, welches datenschutzrechtliche Überlegungen von Anfang an mit einbezieht. Dies zeigt sich nicht nur in zahlreichen Dokumentations- und Informationspflichten. In vielen Fällen muss der Verantwortliche zur Vermeidung eines Bußgeldes sogar im Vorfeld eine nachweisbare Prüfung der datenschutzrechtlichen Folgen durchführen.
Datenschutz und IT-Recht
Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sieht Geldbußen bis zu EUR 20 Mio. oder im Falle eines Unternehmens bis zu 4 % des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres vor. Das Bayerische Landesamt für Datenschutz (BayLDA) hat sich nun zur Bestimmung des Bußgeldrahmens bei Unternehmen geäußert. Danach könnten den Unternehmen Milliardenbußgelder drohen.
Datenschutz und IT-Recht
Dr. Frank Bongers
Wenn am 25.05.2018 die Datenschutz-Grundverordnung anzuwenden ist, ändern sich zahlreiche Begriffe und Definitionen. Dabei geht es häufig gar nicht um neue Inhalte. In vielen Fällen werden vertraute Begriffe sprachlich neu gefasst. Dieser Blog-Beitrag gibt einen Überblick über die Änderungen der Begriffe, die am häufigsten in der Praxis verwandt werden.
Datenschutz und IT-Recht
Dr. Frank Bongers
Noch ein neues Recht für die betroffenen Personen: Das Recht auf Datenübertragbarkeit. Dabei geht es ausnahmsweise nicht um ein Recht darauf, dass die für die Verarbeitung Verantwortlichen die personenbezogenen Daten nicht verarbeiten. Vielmehr sollen die speichernden Stellen gerade eine Übermittlung personenbezogener Daten unterstützen – wenn die betroffene Person dies will.
Datenschutz und IT-Recht
Dr. Frank Bongers
Persönlichkeitsrechte sind besonders gefährdet, wenn personenbezogene Daten öffentlich gemacht werden. Werden Daten z. B. im Internet veröffentlicht, reicht es in der Regel zum Schutz des Persönlichkeitsrechts nicht aus, dass die Stelle, die die Daten ursprünglich verarbeitet hatte, diese Daten löscht. Die Datenschutz-Grundverordnung will deshalb unter der Überschrift „Recht auf Vergessenwerden“ die Interessen der betroffenen Personen besser schützen.