Datenschutz und IT-Recht
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat aktuell das Bundeslagebild Cybercrime 2015 veröffentlicht. Die allein in Deutschland für das Lagebild erfassten Fälle werden mit einer Gesamtschadenssumme von EUR 40,5 Mio. beziffert. Zudem gewinne z. B. das Geschäftsmodell „Cybercrime-as-a-Service“ zunehmend an Bedeutung.
Datenschutz und IT-Recht
Die Zulässigkeit einer Videoüberwachung ist ein zentrales Thema in Unternehmen. Dies ergibt sich bereits daraus, dass der Einsatz von Videokameras einerseits ein effektives Mittel z. B. zur Verhinderung oder Aufdeckung von Straftaten darstellt, andererseits die Überwachungsbänder im Falle eines Prozesses ggf. nicht verwertbar sind, wenn die Überwachung rechtswidrig war. Welche Regelungen zur Videoüberwachung gilt es daher nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu beachten und was ändert sich mit der neuen DS-GVO?
Datenschutz und IT-Recht
Dr. Frank Bongers
Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) regelt schon für den Zeitpunkt der Datenerhebung sehr umfangreiche Informationspflichten gegenüber den betroffenen Personen. Da die Informationen zum Teil etwaige datenschutzrechtliche „Schwachstellen“ erkennbar machen, muss schon im Vorfeld des Inkrafttretens der DS-GVO die Datenschutz-Compliance sichergestellt werden.
Datenschutz und IT-Recht
Mit Urteil vom 06.10.2015 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Safe-Harbor-Abkommen zum Austausch von Daten zwischen Unternehmen der EU und Unternehmen in den USA für ungültig erklärt. Nach diesem Urteil konnten Datentransfers in die USA lediglich auf Basis von Standardvertragsklauseln und Binding Corporate Rules erfolgen. Unternehmen, die nach wie vor eine Datenübermittlung in die USA auf die Safe-Harbor-Zertifizierung stützten, drohten Bußgelder bis zu EUR 300.000,00. Am Dienstag, den 12.07.2016, ist nun nach ewigem Tauziehen mit dem „Privacy Shield“ der neue Rechtsrahmen für den Datentransfer in die USA in Kraft getreten.
Datenschutz und IT-Recht
Dr. Frank Bongers
Informationspflichten bei der Datenerhebung sind nicht neu, die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) stößt jedoch insofern in neue Dimensionen vor. Dies führt nicht nur zu einem erheblichen Aufwand. Die Informationen werden zudem geeignet sein, datenschutzrechtliche „Schwachstellen“ sichtbar zu machen und werden sich deshalb als „Motor“ des neuen Datenschutzrechts erweisen.