24
November
2016

Datentransfer in Drittstaaten – konzertierte Prüfaktion der Aufsichtsbehörden

Dr. Frank Bongers

Zehn deutsche Datenschutzaufsichtsbehörden beginnen in diesen Wochen eine konzertierte Prüfaktion von Unternehmen. Gegenstand der Prüfung ist der Transfer personenbezogener Daten in Staaten, die nicht Mitglieder der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums sind. Nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Unternehmen werden aufgefordert, dazu einen ausführlichen Fragebogen auszufüllen.

15
November
2016

Preview Datenschutz-Grundverordnung Teil 10: Verwendung von Daten für Zwecke der Werbung

Dr. Frank Bongers

Geht’s um Kundendaten, ist für die Praxis die Frage besonders wichtig, ob und inwieweit die Kundendaten für Zwecke der Werbung verarbeitet werden dürfen. Die Möglichkeit, mit Kundendaten werben zu können, kann nicht nur für den weiteren Geschäftserfolg elementar sein, sie bestimmt zuweilen sogar maßgeblich den Wert des Unternehmens.

17
Oktober
2016

Preview Datenschutz-Grundverordnung Teil 9: Datenübermittlungen im Konzern

Dr. Frank Bongers

In Konzernen kooperieren und kommunizieren die einzelnen Konzernunternehmen miteinander in vielfältiger Weise. Dies ist häufig – wie z. B. bei der Zentralisierung von Personalaufgaben oder dem Customer Relationship Management – mit einer Übermittlung personenbezogener Daten zwischen den Konzerngesellschaften verbunden. Die Zulässigkeit der konzerninternen Datentransfers ist deshalb für Konzerne elementar.

30
September
2016

Preview Datenschutz-Grundverordnung Teil 8: Neue Regelungen zur Einwilligung

Dr. Frank Bongers

Fragt man eine datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde, in welcher Art und Weise eine Datenverarbeitung am besten zu legitimieren sei, so hat diese in der Regel einen klaren Favoriten: Die Einwilligung des Betroffenen. Dies ist gut begründet, denn im Datenschutzrecht geht es um das Recht des Betroffenen, über die Verwendung seiner Daten möglichst weitgehend selbst zu bestimmen und nichts drückt dieses Recht besser aus, als eine Erklärung des Betroffenen. Dies gilt auch künftig bei der Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung. Wichtige Details sind jedoch neu.