16
Juni
2016

Praxishinweis: Meldepflichten bei Datenschutzverletzungen nach der neuen Datenschutzgrundverordnung − welche Maßnahmen Unternehmen jetzt treffen sollten

Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) tritt am 25. Mai 2018 in Kraft und sieht bei Datenschutzverletzungen umfassende Meldepflichten gegenüber der Aufsichtsbehörde und den betroffenen Personen vor. Soweit noch nicht erfolgt, sollten Unternehmen dringend interne Verfahren etablieren, um die Erfüllung dieser Pflichten sicherstellen zu können. Andernfalls droht den Unternehmen ein Bußgeld in Höhe von bis zu € 10 Mio. oder 2 % des weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres, je nachdem welcher der Beträge höher ist.

13
Juni
2016

Preview Datenschutz-Grundverordnung Teil 1: „The honeymoon is over“ – Neue Höchstgrenzen für Bußgelder

Dr. Frank Bongers

Datenschutzfragen stehen für viele Unternehmen bisher nicht ganz oben auf der Prioritätenliste. Daran haben die bisher bestehenden Bußgeldandrohungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) wenig geändert. Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) setzt jetzt jedoch neue Maßstäbe. Das höchstmögliche Bußgeld für den einzelnen Datenschutzverstoß erhöht sich um ca. das 66-fache und kann bei Unternehmen mit einem hohen weltweiten Jahresumsatz sogar darüber hinausgehen. Mit diesem Blog-Beitrag beginnt eine Serie, mit der wir Sie über die wesentlichen Neuerungen der DS-GVO regelmäßig informieren werden...