10
Dezember
2015

Für Gmail gilt deutsches TK-Recht

Das VG Köln hat kürzlich entschieden, dass Googles E-Mail-Dienst "Gmail" in Deutschland als Telekommunikationsdienst angemeldet werden muss. Damit greifen unter anderem die Datenschutzregeln des deutschen Telekommunikationsgesetzes (TKG). Das Urteil könnte auch Auswirkungen auf viele andere Kommunikationsdienste haben.