13
November
2015

Aktuelles zu Safe-Harbor - nach "Drei-Phasen-Plan" drohen ab Februar 2016 Untersagungsanordnungen und Bußgelder

Ab November 2015 will der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit (HmbBffDI) anhand eines "Drei-Phasen-Plans" konkrete Maßnahmen zur Umsetzung des Safe Harbor Urteils ergreifen. Ab Februar 2016 (dritte Phase) drohen den Unternehmen bei einer rechtswidrigen Datenübermittlung in die USA Untersagungsanordnungen und Bußgelder. Bis zur endgültigen Entscheidung der Datenschutzbehörden über die Folgen der Safe Harbor Entscheidung für alternative Übermittlungsinstrumente soll die Nutzung von Standardvertragsklauseln und BCR allerdings zulässig bleiben.