Verwendung von „Google Analytics“ ohne Nutzungshinweis wettbewerbswidrig
LG Hamburg verbietet Einsatz von Google Analytics ohne Nutzungshinweis in der Datenschutzerklärung im Wege der einstweiligen Verfügung.
LG Hamburg verbietet Einsatz von Google Analytics ohne Nutzungshinweis in der Datenschutzerklärung im Wege der einstweiligen Verfügung.
Datentransfer in die USA auf Basis von Standardvertragsklauseln und Binding Corporate Rules bleibt vorerst zulässig.
Seit 2014 können sich die Bürger der Europäischen Union auf ein „Recht auf Vergessenwerden“ im Internet berufen. Diesen Anspruch hatte der Europäische Gerichtshof in einem Urteil im Mai 2014gegenüber Google (und allen anderen Betreiben von Internetsuchmaschinen) zuerkannt.
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung kommt. Seit dem 16.12.2015 sind die Weichen gestellt. Nun liegt eine erste amtliche Übersetzung ins Deutsche vor.
Art. 29-Datenschutzgruppe will "EU-US Privacy Shield" prüfen. Datentransfer in die USA auf Basis von Standardvertragsklauseln und Binding Corporate Rules bleibt vorerst zulässig.