Datenschutz und IT-Recht
Änderungen durch das neue IT-Sicherheitsgesetz betreffen auch Onlinedienste. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu EUR 50.000,00 geahndet werden. Am 25.07.2015 ist das viel diskutierte IT-Sicherheitsgesetz in Kraft getreten. Danach müssen Betreiber von „kritischen Infrastrukturen“ Mindeststandards für die IT-Sicherheit beachten, um ihre Systeme insbesondere vor Cyberangriffen zu schützen.
Datenschutz und IT-Recht
Ausweislich der Pressemitteilung des Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) vom 20. August 2015, wurde die Geldbuße gegen den Auftraggeber festgesetzt, weil das betreffende Unternehmen in seinen Verträgen zur Auftragsdatenverarbeitung „keine konkreten technisch-organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Daten festgelegt“ hatte. Vielmehr „enthielten die Aufträge nur einige wenige pauschale Aussagen, und Wiederholungen des Gesetzestextes“.
Datenschutz und IT-Recht
Dr. Frank Bongers
Eine sehr praxisrelevante und dabei häufig unterschätzte Herausforderung ist das Auskunftsverlangen eines Betroffenen. Betroffener ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) die Person zu der Daten gespeichert wurden. Jede Person hat nach § 34 BDSG gegenüber jeder Stelle, die personenbezogene Daten zu dieser Person gespeichert hat, Anspruch auf umfassende Auskunft über die gespeicherten Daten.
Datenschutz und IT-Recht
Dr. Frank Bongers
Trotz Einhaltung der gesetzlich vorgesehenen technischen und organisatorischen Maßnahmen, gibt es für Unternehmen keinen 100%igen Schutz gegen Hackerangriffe. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass bestehende Sicherheitslücken meist erst durch Hackerangriffe aufgezeigt. Hacker sind dem Unternehmen damit regelmäßig einen Schritt voraus.
Datenschutz und IT-Recht
Nach Einschätzung des Präsidenten der BaFin gehören Cyberrisiken zu den "Toprisiken eines jeden Unternehmens". In seiner Rede zum Thema "Cyberrisiken - ein Thema für deutsche Banken?" am 08.07.2015 auf dem Bundesbank Symposium in Frankfurt am Main erklärt Felix Hufeld, Präsident der BaFin, "die Qualität der Cyberrisiken im Finanzsektor" habe "ein alarmierendes Niveau erreicht".