02
April
2025

Nachhaltigkeitsberichterstattung: was bietet das neue CSRD-Reporting-Tool des DNK?

Kristina Geisel, Lisa Bruns, Florian Ludwig

Die Anforderungen an Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung steigen erheblich – nicht zuletzt durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die damit verbindlichen European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die einen neuen Standard für Transparenz und Vergleichbarkeit setzen. Insbesondere für Unternehmen, die bislang nicht unter eine gesetzliche Berichtspflicht fielen, stellt der Umfang sowie die Komplexität der ESRS eine erhebliche Herausforderung dar. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Frage an Bedeutung, wie sich die doppelte Wesentlichkeitsanalyse und die darauf aufbauende Berichterstattung ressourcenschonend und effizient umsetzen lassen. Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) hat zu diesem Zweck einen kostenfrei nutzbaren Berichtsgenerator entwickelt, der Unternehmen bei der Berichterstattung nach CSRD unterstützt. Bis Mitte 2025 ist zudem die Einführung eines weiteren Tools für freiwillige VSME-Berichte kleiner und mittlerer Unternehmen vorgesehen. Da sich der Berichtsgenerator derzeit noch in einer Early-Access-Phase befindet und noch nicht alle Funktionen freigeschaltet sind, ist die Anwendung aktuell nur eingeschränkt nutzbar. Die nachfolgende Einschätzung stellt daher eine vorläufige Bewertung dar und dient einer ersten Einordnung der praktischen Einsatzmöglichkeiten des Tools.

01
April
2025

Das Justizstandort-Stärkungsgesetz 2025: Ein neuer Meilenstein für den Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Zivilprozess

Katharina Krimm, Pauline Koopmann

Geschäftsgeheimnisse sind das Rückgrat vieler Unternehmen – ein gut gehüteter Schatz, dessen Verlust schwerwiegende wirtschaftliche Folgen haben kann. Doch sobald ein Streit vor Gericht landet, geraten diese sensiblen Informationen oft in Gefahr, offengelegt zu werden. Bisher bot das Zivilprozessrecht nur unzureichende Schutzmechanismen. Genau hier setzt das Justizstandort-Stärkungsgesetz an, das am 1. April 2025 in Kraft tritt. Insbesondere durch die Neuregelung des § 273a ZPO wird ein neuer Standard geschaffen, der Geschäftsgeheimnisse auch im Gerichtssaal effektiv schützt und Unternehmen ein Stück mehr Sicherheit gibt.

31
März
2025

Höhe der Karenzentschädigung bei nachvertraglichem Wettbewerbsverbot: zählen virtuelle Aktienoptionen mit?

Dr. Christian Hoppe

Gerade bei Führungskräften ist die Teilnahme an virtuellen Aktienoptionsplänen häufig ein begehrter Vergütungsbestandteil. Nicht abschließend entschieden war bis jetzt, ob der Wert solcher Optionen sich auch auf die Berechnung der Karenzentschädigung im Fall eines vereinbarten nachvertraglichen Wettbewerbsverbots auswirkt. Nun hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt: Entscheidend für die Beurteilung ist, wann die Aktienoptionen ausgeübt wurden. Die Entscheidung ist damit gleichermaßen für Führungskräfte und Unternehmen bedeutsam.

26
März
2025

Überblick zu den European Sustainability Reporting Standards (ESRS): ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

Florian Ludwig, Kristina Geisel, Lisa Bruns

Während ESRS S1 die eigene Belegschaft in den Fokus der Berichterstattung rückt, legt ESRS S2 die Berichtsanforderungen für Unternehmen hinsichtlich der Arbeitskräfte in ihrer Wertschöpfungskette fest. Ziel dieses Standards ist es, Transparenz über wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen zu schaffen, die mit der Beschäftigung und den Arbeitsbedingungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette verbunden sind. Somit betreffen die Berichtsanforderungen sowohl die vor- als auch nachgelagerte Wertschöpfungsketten und schließen alle Arbeitskräfte ein, auf die das Unternehmen mittelbar oder unmittelbar wesentliche Auswirkungen haben kann. Unternehmen sind verpflichtet, relevante Informationen zu den Bereichen Strategie, Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie Kennzahlen und Zielen offenzulegen. Der Standard überschneidet sich thematisch mit den Nachhaltigkeitsaspekten, die in ESRS S1 adressiert werden, darüber hinaus sind die Offenlegungsanforderungen hinsichtlich der Strategie in Verbindung mit den allgemeinen Angaben aus ESRS 2 zu lesen.