25
April
2025

Anfechtbarkeit von Beschlüssen - Zutrittsverbote zu Hauptversammlungen beim Mitführen von Handys oder Tablets

Benedikt Lukas Schwardt

Nach einem Urteil des 14. Zivilsenates des Kammergerichtes können Beschlüsse der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft anfechtbar sein, wenn den Aktionären gestützt auf die Ordnungsbefugnis des Versammlungsleiters beim Mitführen von zu Bild- und Tonaufnahmen geeigneten Geräten die Teilnahme an der Versammlung verwehrt wird (KG (14. Zivilsenat), Urteil v. 26.01.2024 – 14 U 122/22).

23
April
2025

Der Koalitionsvertrag 2025: Ein Ausblick auf kommende arbeitsrechtliche Veränderungen

Stefan Gatz, Pauline Koopmann

Nach langen und intensiven Verhandlungen haben sich die Parteispitzen von CDU/CSU und SPD am 9. April auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Unter dem Titel „Verantwortung für Deutschland“ steht damit der Fahrplan der neuen Bundesregierung fest – auch mit weitreichenden Vorhaben im Arbeitsrecht, sofern das Mitgliedervotum, das bis zum 29. April läuft, sich für den Koalitionsvertrag aussprechen wird. Arbeitgeber*innen stehen damit vor der Herausforderung, sich frühzeitig auf neue gesetzliche Rahmenbedingungen einzustellen und bestehende Arbeitsstrukturen gegebenenfalls anzupassen. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag – und ordnen ihre Bedeutung für die Praxis ein.

17
April
2025

Anwendung des § 134 GWB bei einem Mehr-Partner-Modell

Linda Siegert, Anna-Lisa Wenzel

Der Wortlaut des § 134 Abs. 1 S. 1 GWB scheint eindeutig zu sein: Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über deren Nichtberücksichtigung zu informieren. Aber was ist mit einem zweitplatzierten Bieter, der aufgrund der Ausschreibung ebenfalls einen – wenn auch nachrangigen – Zuschlag erhält? Besteht ein Anspruch des nachrangig bezuschlagten Bieters auf Erhalt eines Informationsschreibens?

16
April
2025

Überblick zu den European Sustainability Reporting Standards (ESRS): ESRS S4 – Verbraucher und Endnutzer

Lisa Bruns, Florian Ludwig

ESRS S4 stellt Anforderungen an die Offenlegung von Informationen zu den Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern. Der Standard zielt darauf ab, ein besseres Verständnis dafür zu schaffen, wie Unternehmen durch ihre Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsbeziehungen direkt oder indirekt das Leben von Verbrauchern beeinflussen – sowohl positiv als auch negativ. Im Fokus stehen dabei Aspekte wie Datenschutz, Produktsicherheit, Zugang zu Informationen, nichtdiskriminierende Vermarktung sowie die Berücksichtigung besonders schutzbedürftiger Personengruppen, etwa Kinder oder finanziell benachteiligte Haushalte. Der Standard fordert die Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung oder Behebung negativer Auswirkungen, aber auch zur gezielten Förderung positiver Effekte. Ebenso sind Risiken zu adressieren, die sich aus problematischen Auswirkungen oder Abhängigkeiten ergeben – etwa Reputationsrisiken oder wirtschaftliche Unsicherheiten durch verändertes Konsumverhalten. Voraussetzung für die Anwendung von ESRS S4 ist, dass im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse eine Relevanz entsprechender Themen festgestellt wurde. Der Standard ist in Verbindung mit den allgemeinen Anforderungen sowie weiteren sozialen ESRS zu verstehen.

09
April
2025

Überblick zu den European Sustainability Reporting Standards (ESRS): ESRS S3 – Betroffene Gemeinschaften

Lisa Bruns, Florian Ludwig

Der Standard ESRS S3 legt dar, wie Unternehmen Informationen zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften offenlegen sollen. Ziel ist es, Transparenz hinsichtlich der tatsächlichen oder potenziellen positiven und negativen Auswirkungen des Unternehmens auf diese Gemeinschaften zu schaffen. Dazu gehören auch die Konzepte, Verfahren und Ziele des Unternehmens im Umgang mit diesen Auswirkungen sowie relevante Kennzahlen. ESRS S3 ist anzuwenden, wenn im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse gemäß ESRS 2 festgestellt wurde, dass betroffene Gemeinschaften in wesentlicher Weise von der Geschäftstätigkeit betroffen sind. Der Standard ist in Verbindung mit den allgemeinen Anforderungen sowie den weiteren sozialen Standards zu lesen.