26
Juni
2025

Quo vadis ESRS – Ein Status-Update zum Nachhaltigkeitsreporting

Lisa Bruns, Luisa Marie Borchardt, Florian Ludwig

Die EFRAG hat am 20. Juni 2025 einen Fortschrittsbericht zur Überarbeitung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) vorgelegt. Der Bericht ist Teil eines konkreten Mandats der Europäischen Kommission: In einem Schreiben vom 5. Mai 2025 wurde EFRAG beauftragt, bis zum 31. Oktober 2025 technische Empfehlungen zur Vereinfachung und Entlastung der bestehenden Berichtsanforderungen auszuarbeiten. Der aktuelle Fortschrittsbericht, der einstimmig vom EFRAG Sustainability Reporting Board verabschiedet wurde, informiert über den Stand der Umsetzung, erste Entwürfe und bereits identifizierte Vereinfachungsmaßnahmen.

20
Juni
2025

Patt-Situationen in Familiengesellschaften – Vermeidung und Auflösung

Philipp Hesprich

Häufig sind Familiengesellschaften nach gleichberechtigten Familienstämmen verfasst. Nicht selten kommt es im Falle von zwei gleich beteiligten Gesellschaftern zu Meinungsverschiedenheiten und es entsteht eine Patt-Situation, die die Entscheidungsfindung der Gesellschaft blockiert. Wie dieser Stillstand verhindert oder überwunden werden kann, erfahren Sie im Folgenden.

19
Juni
2025

Fortan Ausschluss des lästigen AGB-Rechts in B2B-Verträgen mittels einer entsprechenden Rechtswahlklausel in Schiedsverfahren? BGH, Urt. v. 9. Januar 2025 Az. I ZB 48/24

Dr. Andreas von Criegern, Dr. Paul Meder, LL.M., Sunna Ratzmann

Das deutsche Recht ist für Vertragsparteien oft eine attraktive Wahl: In den meisten für B2B-Verträge relevanten Bereichen ist es von Rechtsprechung und Literatur gut durchdrungen und dadurch vorhersehbar. Wäre da nur nicht das auch im B2B-Bereich zwingende AGB-Recht. Dieses ist alles andere als vorhersehbar und reduziert den vertraglichen Gestaltungsspielraum der Parteien, insbesondere der zu Lieferung und/oder Leistung verpflichteten Partei, auf ein Minimum. Dies ist ein Ärgernis und beeinträchtigt die Attraktivität des deutschen Rechts nicht unerheblich. Eine Möglichkeit, die Risiken des AGB-Rechts zu umgehen, besteht darin, eine Schiedsgerichtsabrede zu treffen. Schiedsgerichte sind nicht verpflichtet, das AGB-Recht anzuwenden, können dies aber. Mit Urteil vom 9. Januar 2025 hat der BGH entschieden, dass eine Schiedsvereinbarung auch dann wirksam ist, wenn sie möglicherweise unwirksame Vereinbarungen der Parteien über das im Schiedsverfahren anwendbare Sachrecht enthält. Die Parteien hatten in der Klausel vereinbart, dass deutsches Recht unter Ausschluss des AGB-Rechts anwendbar sein sollte. Mit diesem Urteil hat der BGH den Weg zu einer wirksamen Abbedingung des deutschen AGB-Rechts in Schiedsverfahren geebnet.

10
Juni
2025

VSME-Berichterstattung in der Praxis

Florian Ludwig, Luisa Marie Borchardt, Lisa Bruns

Unabhängig von gesetzlichen Pflichten steigt der Druck zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, denn zentrale Stakeholder wie Banken, Investoren oder Großkunden fordern zunehmend transparente ESG-Kennzahlen von Unternehmen ein. Wer als kleines oder mittleres Unternehmen diese Erwartungen ernst nimmt, stärkt sein Vertrauen, seine Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit am Markt.

Nachdem wir in unserem letzten Beitrag die strategische Relevanz des Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed small and medium sized enterprises (VSME) für mittelständische Unternehmen beleuchtet haben (Der VSME: Nachhaltigkeitsberichterstattung für den Mittelstand – praxisnah, komprimiert und verständlich), zeigen wir in diesem Beitrag konkret, wie Sie den Einstieg in die Berichterstattung nach VSME angehen können – praxisnah, komprimiert und verständlich.

 

05
Juni
2025

BAG: Kein Verzicht auf den gesetzlichen Mindesturlaub im Vergleich

Greta Groffy, Dr. Christian Hoppe

In arbeitsrechtlichen Beendigungsstreitigkeiten einigen sich die Parteien nicht selten auf einen gerichtlichen Vergleich – inklusive Abfindung und der wechselseitigen Regelung noch offener Ansprüche. Dabei kommt es regelmäßig auch zur (vermeintlichen) Erledigung von Urlaubsansprüchen. Besonders verlockend mag dann erscheinen, mögliche ausstehende und nicht abgegoltene Urlaubsansprüche in eine Abfindungssumme einfließen zu lassen, nicht zuletzt um Sozialversicherungsbeiträge „einzusparen“ – was nicht zulässig ist. Wie weit reicht die privatautonome Gestaltung in solchen Vergleichen, insbesondere im Hinblick auf den gesetzlichen Mindesturlaub?