22
Mai
2025

Der VSME: Nachhaltigkeitsberichterstattung für den Mittelstand – praxisnah, komprimiert und verständlich

Lisa Bruns, Luisa Marie Borchardt, Florian Ludwig

Nachhaltigkeitsberichterstattung ist längst kein Thema mehr nur für börsennotierte Unternehmen. Auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sehen sich zunehmend mit Anforderungen aus dem Markt konfrontiert: Banken verlangen ESG-Informationen für Finanzierungen, Investoren fordern Transparenz, Kunden erwarten Nachweise zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette. Die Verschiebung der Berichtspflichten durch die „Stop-the-Clock“-Maßnahme im Rahmen des „Omnibus“-Vorschlags mag zeitlich entlasten – am grundsätzlichen Handlungsbedarf ändert sie wenig, denn ESG-Daten bleiben eine Grundvoraussetzung für stabile Lieferbeziehungen, Kapitalzugang und langfristige Partnerschaften. Wer vorbereitet ist, kann sich Wettbewerbsvorteile sichern.

21
Mai
2025

Wie können Arbeitgeber Ansprüche auf Annahmeverzugslohn abwehren? Aktuelle Rechtsprechung

Greta Groffy, Pauline Koopmann

Mit Urteilen vom 07.01.2025 sowie 15.01.2025 haben das Landesarbeitsgericht Köln und das Bundesarbeitsgericht zentrale Fragen zum Annahmeverzugslohn geklärt.

Der Annahmeverzugslohn ist eine Vergütung, die ein Arbeitnehmer nach § 615 S. 1 i.V.m. § 611a Abs. 2 BGB beanspruchen kann, wenn der Arbeitgeber ihn trotz eines bestehenden Arbeitsverhältnisses nicht beschäftigt. Ein typischer Fall tritt nach einer unwirksamen Kündigung ein: Nimmt der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers nicht an, gerät er gemäß §§ 293 ff. BGB in Annahmeverzug. In diesem Fall bleibt der Lohnanspruch grundsätzlich bestehen – es sei denn, der Arbeitnehmer verzichtet böswillig darauf, eine zumutbare anderweitige Erwerbstätigkeit aufzunehmen.

Die Entscheidungen geben Arbeitgebern wichtige Hinweise an die Hand, um Annahmeverzugslohnansprüche erfolgreich abzuwehren. Im Fokus stehen die Darlegungs- und Beweislast für böswillig unterlassenen anderweitigen Verdienst, der Umgang mit Scheinbewerbungen sowie der daraus resultierende Auskunftsanspruch des Arbeitgebers

 

19
Mai
2025

Zugang eines Kündigungsschreibens: Beweis des Zugangs bei Einwurf-Einschreiben

Kaja Thurner

Das Bundesarbeitsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 30. Januar 2025, Az. 2 AZR 68/24, die Anforderungen an den Nachweis des Zugangs eines Kündigungsschreibens für den Arbeitgeber konkretisiert. Der Arbeitgeber kommt seiner Darlegungs- und Beweislast nicht ausreichend nach, wenn er lediglich den Einlieferungsbeleg und den Sendungsstatus bei einem Einwurf-Einschreiben vorlegt. Maßgeblich für die Annahme des Anscheinsbeweises zugunsten des Arbeitgebers ist die Vorlage des Auslieferungsbelegs.