23
Mai
2018

Kündigung einer Direktversicherung ist auch bei akutem Geldbedarf ausgeschlossen

Gerät ein Arbeitnehmer in akute Geldnöte, erinnert er sich beim Blick auf die Gehaltsabrechnung mitunter an die zu seinen Gunsten abgeschlossene betriebliche Altersversorgung. Dem Arbeitnehmer steht allerdings gegen seinen Arbeitgeber kein Anspruch zu, im bestehenden Arbeitsverhältnis einen Versicherungsvertrag gegenüber der Versicherungsgesellschaft zu kündigen, damit der Arbeitnehmer den aktuellen Rückkaufswert erhält und hiervon seine Schulden begleichen kann (BAG v. 26.05.2018 – 3 AZR 586/16, bislang nur als Pressemitteilung verfügbar).

17
Mai
2018

BAG zum „Herauskaufen“ von Betriebsratsmitgliedern

Greta Groffy

Mitglieder des Betriebsrats dürfen wegen ihrer Betriebsratstätigkeit weder benachteiligt noch begünstigt werden (§ 78 S. 2 BetrVG). Gegen diesen Grundsatz verstoßende Vereinbarungen sind nichtig. Das BAG (BAG v. 21.03.2018 – 7 AZR 590/16, bislang nur als Pressemitteilung vorliegend) hat nun entschieden, dass ein Betriebsratsmitglied durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit einer hohen Abfindungssumme regelmäßig nicht unzulässig begünstigt wird.

08
Mai
2018

Aktuelle Entwicklungen im Teilzeitrecht: Einführung einer Brückenteilzeit

Im Koalitionsvertrag wurde u. a. die Weiterentwicklung des Teilzeitrechts vereinbart. Der nun vorliegende Gesetzesentwurf sieht einen gesetzlichen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit für einen begrenzten Zeitraum (sog. „Brückenteilzeit“) vor. Damit soll für Arbeitnehmer eine „Brücke“ zur Rückkehr in Vollzeit entstehen, um ein unfreiwilliges Verbleiben in Teilzeitarbeit zu verhindern.

23
April
2018

BAG: Kein Kündigungsschutz für Geschäftsführer einer GmbH

Dr. Christian Hoppe

§ 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG verwehrt in Betrieben einer juristischen Person (etwa einer GmbH oder einer AG) den Mitgliedern des Organs, das zur gesetzlichen Vertretung der juristischen Person berufen ist (Geschäftsführung oder Vorstand), den allgemeinen Kündigungsschutz. Dies gilt zumindest immer dann, wenn die Organstellung zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung (noch) besteht. (BAG v. 21.9.2017 – 2 AZR 865/16).