Arbeitsrecht
Dr. Christian Hoppe
Das BAG hat entschieden, dass die Regelung in § 41 Satz 3 SGB VI, die es Arbeitgeber und Arbeitnehmer ermöglicht, im Fall der vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen der Regelaltersgrenze den Beendigungszeitpunkt durch eine Vereinbarung während des Arbeitsverhältnisses hinauszuschieben, wirksam und mit höherrangigem Recht vereinbar ist. Für die Praxis bedeutet dies Rechtssicherheit für ein im demografischen Wandel immer beliebteres Gestaltungsmodell (BAG v. 19.12.2018 - 7 AZR 70/17).
Arbeitsrecht
Dr. Erwin Salamon
Mit Urteil vom 13.12.2018 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) deutliche Rechtssicherheit im Zusammenhang mit der Kündigung schwerbehinderter Menschen oder Gleichgestellter geschaffen. Die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen, die der Arbeitgeber ohne Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung ausspricht, ist unwirksam. Die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bedeutet, dass diese unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören ist.
Datenschutz und IT-RechtArbeitsrecht
Dr. Frank Bongers
Der ESCHE Arbeitsrechts-Adventskalender berichtet: Früher soll es zu Weihnachten Überraschungen gegeben haben. Und wenn dann völlig unerwartet für die Tochter des Hauses doch ein Pferd unter dem Weihnachtsbaum lag, war es ein Moment, den niemand der Beteiligten je wieder vergessen sollte.
Arbeitsrecht
Mit Urteilen vom 06.11.2018 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Arbeitnehmer- und Hinterbliebenenrechte hinsichtlich Urlaubsansprüchen deutlich gestärkt. Mit der Entscheidungen zu Az. C-619/16 und C-684/16 hat der EuGH entschieden, dass ein Arbeitnehmer seine Urlaubstage bzw. seinen Anspruch auf Abgeltung für nicht genommenen Urlaub nicht automatisch dadurch verliert, dass er keinen Urlaub beantragt und genommen hat.
Zudem hat der EuGH mit der Entscheidung zu Az. C‑569/16 und C‑570/16 den Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers eine finanzielle Abgeltung für den vom Arbeitnehmer erworbenen und vor seinem Tod nicht mehr genommenen bezahlten Jahresurlaub gegen den Arbeitgeber zugesprochen.
Arbeitsrecht
Dr. Erwin Salamon
Esche Schümann Commichau hat für einen internationalen Konzern in einem Revisionsverfahren vor dem Bundesarbeitsgericht am 17.10.2018 die Klärung einer grundsätzlichen Frage herbeigeführt. Der Entscheidung des BAG (5 AZR 553/17) lag die Frage vor, ob im Anwendungsbereich des Rahmentarifvertrages für die Angestellten und Polierer des Baugewerbe (RTV) Flugzeiten als Arbeitszeit zu vergüten sind. Gleichzeitig war zu klären, ob der Arbeitnehmer einen Anspruch auf einen Flug in der Business-Class hat.