16
August
2019

Neues Gesetz verschärft Prüfungen und Rechtsfolgen bei Scheinselbstständigkeit und Schwarzarbeit

Katharina Krimm

Am 18.07.2019 ist das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch in Kraft getreten. Das Gesetz weitet die Befugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) deutlich aus und schafft neue Ordnungswidrigkeitstatbestände in Bezug auf die Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen. Perspektivisch sollen bis zu 3.500 neue Stellen bei der Zollbehörde geschaffen werden, um Verstöße aufzudecken und zu ahnden. Unternehmen sollten sich daher ihrem Compliancesystem widmen, um bösen Überraschungen vorzubeugen.

09
Juli
2019

„Ran an den Speck“

Greta Groffy

Die Meinungsfreiheit der Mitarbeiter von Presseunternehmen kann durch Tarifverträge oder vertragliche Vereinbarungen eingeschränkt werden. Diese Erfahrung musste der Redakteur eines Wirtschaftsmagazins machen, der sich mit einer Klage gegen eine Abmahnung seines Arbeitgebers wehrte (LAG Düsseldorf, Urteil v. 26.06.2019 – 4 Sa 970/18).

26
Juni
2019

Referentenentwurf zum JSTG 2019: Ist die Begünstigung für an Mitarbeiter ausgegebene Gutscheine in Gefahr?

Caren Paulsen

Arbeitnehmern mit der Ausgabe von Gutscheinen einen Vorteil zu gewähren, hat sich in der Vergangenheit als gern gesehenes Incentive etabliert. Die Differenzierung zwischen begünstigtem Sachlohn oder steuer- und sozialversicherungspflichtigem Barlohn führte in der Praxis jedoch immer wieder zu Abgrenzungsproblemen. Mit dem nunmehr veröffentlichten Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2019 reagiert der Gesetzgeber auf die vom Bundesfinanzhof geänderte Rechtsprechung zur Abgrenzung zwischen Geldleistungen und Sachbezügen. Die Auswirkung einer entsprechenden Gesetzesänderung kann weitreichend sein. Tankgutscheine, Essensmarken und Gutscheinkarten für Warenhäuser oder Online-Marktplätze könnten zukünftig eine Erhöhung der Steuerlast für Arbeitnehmer mit sich bringen.

21
Juni
2019

Krankschreibung per Mausklick – (k)ein Erfolgsmodell?

„Danke für über 3.000 AU-Scheine und 100 % Akzeptanz bei Arbeitgebern und Krankenkassen! Bei Erkältung erhalten Sie für 9,- Euro eine gültige Krankschreibung vom Tele-Arzt über WhatsApp und per Post.“ Diese für Arbeitnehmer äußerst lukrativ klingenden Worte finden sich auf der Internetpräsenz eines Hamburger Unternehmens, das seit Beginn diesen Jahres genau das anbietet: Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schlicht durch Ausfüllen eines Online-Fragebogens, in dem

klassische Erkältungssymptome abgefragt werden, Übermittlung von persönlichen Daten und einem Foto der Versichertenkarte via WhatsApp und Überweisung der fälligen Service-Gebühr. Arztbesuch? Nicht nötig.