Arbeitsrecht
Carolin Linusson-Brandt
Nach einer Entscheidung des BAG aus Dezember 2019 darf für das Entstehen eines neuen Entgeltfortzahlungsanspruchs bei aufeinander folgenden Arbeitsunfähigkeiten kein einheitlicher Verhinderungsfall vorliegen. Demnach haben Arbeitnehmer nur dann Anspruch auf eine erneute Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, wenn die ursprüngliche Arbeitsunfähigkeit zu Beginn der neuen bereits beendet ist.
ArbeitsrechtUnternehmensteuerrecht
Greta Groffy
Bei der Übernahme von Umzugskosten sollte der Arbeitgeber steuerliche und arbeitsrechtliche Aspekte beachten. Kürzlich hatte der BFH darüber zu entscheiden, ob die vom Arbeitgeber übernommenen Umzugskosten für im Ausland tätige Arbeitnehmer, die aufgrund konzerninterner Funktionsverlagerungen ihren Wohnsitz ins Inland verlegten, einen Vorsteuerabzug für den Arbeitgeber begründen. Das Urteil bietet neben der umsatzsteuerlichen Thematik auch Anlass, „Umzugskosten“ in unserer Blog-Serie „New Work: Tax & Labour“ aufzugreifen.
Arbeitsrecht
Greta Groffy, Katharina Krimm
Kommt es dazu, dass ein freier Mitarbeiter – durch eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung als Arbeitnehmer eingestuft wird (Scheinselbständigkeit), so kann der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer das zu viel gezahlte Honorar zurückverlangen. Der Rückforderungsanspruch bezieht sich dabei auf die Differenz zwischen tatsächlich gezahlter und üblicher Vergütung im Sinne von § 612 BGB. Dabei kann nicht davon ausgegangen werden, dass das für die freie Mitarbeit vereinbarte Honorar auch für den Arbeitnehmerlohn ausschlaggebend ist. Dies entschied jüngst das BAG (Entscheidung v. 26.06.2019, 5 AZR 178/18).
ArbeitsrechtUnternehmensteuerrecht
Dr. Christian Hoppe
Keine Aufwendungen des Arbeitnehmers könnten wohl privater veranlasst sein, als die Aufwendungen für den privaten Wohnraum. Angespannte Wohnungsmärkte und Wohnraumknappheit treiben die Mietpreise gerade in Ballungsgebieten massiv in die Höhe. In Zeiten eines gesteigerten Interesses der Mitarbeiterbindung durch Nettolohnoptimierungen sind Arbeitgeber gefordert, steuerliche Rahmenbedingungen und rechtliche Gestaltungsoptionen aufeinander abzustimmen.
Arbeitsrecht
Dr. Christian Hoppe
Belehrungspflichten des Arbeitgebers über den Verfall von Urlaubsansprüchen bei Nichtinanspruchnahme sind derzeit nach Grundsatzentscheidungen des EuGH und des BAG in aller Munde. Ob eine solche Pflicht auch in Bezug auf langfristig erkrankte Mitarbeiter gelten kann, hatte jüngst das LAG Hamm zu entscheiden. Es sah diese Pflicht des Arbeitgebers erst wieder nach Wiedergenesung der Arbeitnehmerin.