Arbeitsrecht
Viele Arbeitgeber hatten in den vergangenen Jahren bereits Berührungspunkte mit Entschädigungsforderungen abgelehnter Bewerber nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Ziel dieses Gesetzes ist es nach § 1, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. In einer jüngeren Entscheidung hatte das Arbeitsgericht Bonn über einen Fall zu entscheiden, in dem ein Rentner sich auf eine Position im Bereich der Hauswirtschaft beworben hatte und sich nach Ablehnung seiner Bewerbung auf eine Diskriminierung wegen seines Alters berief. Das Arbeitsgericht fand hier klare Worte zu Fällen einer „provozierten Ablehnung“ mit dem Ziel einer Entschädigungsforderung.
ArbeitsrechtDatenschutz und IT-Recht
Dr. Frank Bongers
Seit dem 25.11.2019 müssen nicht-öffentliche Stellen in den meisten Fällen erst einen Datenschutzbeauftragten benennen, wenn sie in der Regel mindestens 20 (statt zuvor 10) Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen. Wenn durch die Heraufsetzung des Schwellenwertes oder durch ein Herabsinken der Zahl der datenverarbeitenden Personen der Schwellenwert unterschritten wird, stellt sich die Frage, wie sich dies auf den arbeitsrechtlichen Kündigungsschutz des zuvor benannten Datenschutzbeauftragten auswirkt. Hinweise für die Antwort lassen sich aus einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 05.12.2019 ableiten.
Arbeitsrecht
Greta Groffy, Dr. Patrizia Chwalisz
In order to implement the Reform Directive 2018/957 adopted by the EU on 28.06.2018 to amend the Directive on the posting of workers, the Federal Cabinet of Germany passed a draft law on 12.02.2020 to implement the Directive into national law. The final draft will now be submitted to the Federal Council. The Implementation Act will come into force on 30.07.2020. The new national regulations are intended to ensure the protection of workers posted to Germany and at the same time protect local wage and working conditions from unfair competition.
Arbeitsrecht
Carolin Linusson-Brandt, Katharina Krimm
Due to current global developments and the occurrence of the first infections with the SARS-CoV-2 virus (Coronavirus) in Germany, more and more employers think about their possibilities in the event of temporary closure of business premises.
Arbeitsrecht
Carolin Linusson-Brandt, Katharina Krimm
Aufgrund der aktuellen weltweiten Entwicklungen und dem Auftreten erster Infektionen mit dem SARS-CoV-2 Virus (Coronavirus) auch in Deutschland stellen sich immer mehr Arbeitgeber die Frage, welche Handlungsmöglichkeiten bei einer vorübergehenden Schließung von zentralen Arbeitsstätten gegeben sind.