Arbeitsrecht
Greta Groffy, Dr. Christian Hoppe
Das BAG hatte darüber zu entscheiden, ob der Arbeitgeber auch Langzeiterkrankte auf ihren drohenden Urlaubsverfall hinweisen muss, wie es seit der jüngeren EuGH-Rechtsprechung Pflicht ist (dazu ESCHE Blogbeitrag v. 26.09.2019). Denn für Langzeitkrankte galt bislang, dass ihr Urlaubsanspruch nach 15 Monaten erlischt. Mit dieser Begründung hatte auch das LAG Hamm als zweite Instanz eine Hinweispflicht verneint (dazu ESCHE-Blogbeitrag v. 03.12.2019) - das BAG allerdings hat die Frage nunmehr dem EuGH zur Klärung vorgelegt (Pressemitteilung vom 07.07.2020).
Arbeitsrecht
Katharina Krimm, Dr. Erwin Salamon
Arbeitgeber, die über die Einführung von (Sozialplan-) Leistungen im Zusammenhang mit einem Personalabbau entscheiden, müssen vielfältige weitere Kostenfaktoren berücksichtigen. Dabei sind einige förderfähige Leistungen – die insbesondere begleitend zur Einsetzung einer Transfergesellschaft in Betracht kommen, in die Kalkulation einzubeziehen.
Arbeitsrecht
Greta Groffy
+++ Update +++ Die Bundesregierung versucht mit ständig aktualisierten Maßnahmen, die Belastungen für die Wirtschaft in der Corona-Krise abzumildern. Arbeitgeber sind gehalten, arbeitsrechtliche Instrumente und die aktuellen staatlichen Förderungen richtig zu nutzen. Dies betrifft neben der Erstattung der Lohnfortzahlung bei fehlender Kinderbetreuungsmöglichkeit oder arbeitnehmerseitiger Quarantäne vor allem die kurzfristige Überbrückung von Arbeitsausfällen mittels Kurzarbeit.