Arbeitsrecht
Greta Groffy, Martina Dierks, LL.M.
Der aktuelle Lockdown stellt insbesondere Eltern vor große Herausforderungen. Die Kitas bieten – wenn überhaupt – nur eine Notbetreuung an und die Schulen sind geschossen. Im viel beachteten Bund-Länder-Beschluss vom 05.01.2021 wurde bereits die Absicht erklärt, Eltern durch eine Ausweitung des Kinderkrankengeldes zu entlasten. Gestern (14.01.2021) hat der Bundestag die Einführung des neuen § 45 Abs. 2a und 2b SGB V beschlossen. Darin sind eine Verdopplung der „Kind-Krank-Tage“ und eine leichtere Inanspruchnahme für die Kinderbetreuung vorgesehen – unabhängig von einer Erkrankung der Kinder.
Arbeitsrecht
Greta Groffy, Martina Dierks, LL.M.
Während der Kurzarbeit sind Neueinstellungen bekanntlich nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich. Aber was gilt bei einer Filialnetzerweiterung oder allgemein der Akquise neuer Betriebe oder Betriebsteile? Gelten die dadurch übergehenden Mitarbeiter als Neueinstellungen und gefährden die Voraussetzungen des Kurzarbeitergeldes?
Arbeitsrecht
Greta Groffy
Mit den Impfungen gegen Covid-19 sind große Hoffnungen, aber auch zahlreiche offene Fragen verbunden. Arbeitgeber sind gut beraten und verpflichtet, Erkrankungen und Verdachtsfälle bzgl. Covid-19 im Betrieb zu unterbinden – allein schon, damit der Betrieb aufrechterhalten wird. Dabei stellt sich u. a. die Frage, ob Arbeitgeber von ihren Beschäftigten eine Impfung verlangen dürfen und sog. „Impf-Prämien“ für geimpfte Beschäftigte das Mittel der Wahl sind.
ArbeitsrechtRestrukturierung und Insolvenzrecht
Katharina Krimm
In Umsetzung der europäischen Restrukturierungsrichtlinie EU 2019/1023 über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen der Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren hat der Deutsche Bundestag am 17.12.2020 das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz, SanInsFoG) verabschiedet, welches zum 01.01.2021 in Kraft getreten ist. Dieses sieht neben Aktualisierungen der Insolvenzordnung auch Regelungen zur Etablierung eines außerinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens vor, dessen Voraussetzungen im Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) geregelt sind.
Arbeitsrecht
Dr. Patrizia Chwalisz
vergleichbaren Arbeitnehmer geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen (sog. Equal Treatment) einschließlich des Arbeitsentgelts (sog. Equal Pay) zu gewähren. Das deutsche Recht lässt von diesem Gleichstellungsgrundsatz Abweichungen durch Zeitarbeitstarifverträge zu (§ 8 Abs. 2 AÜG). Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) am 16.12.2020 mehrere Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, die näher hinterfragen, wann der in der Richtlinie 2008/104/EG vorgesehene Gesamtschutz von Leiharbeitnehmern bei Abweichungen vom Gleichstellungsgrundsatz durch Zeitarbeitsverträge noch gewahrt ist.