Arbeitsrecht
Seit dem 01.01.2021 muss, anders als nach den bis zum 31.12.2020 geltenden coronabedingten Sonderregelungen, nicht verplanter Erholungsurlaub von Arbeitnehmern aus dem laufenden Urlaubsjahr wieder zur Vermeidung von Kurzarbeit eingebracht werden.
Arbeitsrecht
Stefan Gatz
Ein (verspäteter) Knaller zum Jahresanfang. Das BAG entschied am 21.01.2021 (Az. 8 AZR 488/19), dass allein die nach §§ 10 ff. EntgTranspG ergehende Auskunft über das Vergleichsentgelt (statistischer Median) eine unmittelbare Geschlechtsdiskriminierung vermuten lassen kann. Diese neue Rechtsprechung wird in vielen Fällen den bislang oftmals zum Scheitern verurteilten Entgeltdiskriminierungsklagen jetzt wahrscheinlich zum Erfolg verhelfen.
Arbeitsrecht
Martina Dierks, LL.M., Dr. Christian Hoppe
In der aktuellen Zeit erreicht uns allerlei Kurioses. Eine Arbeitnehmerin weigert sich, bei der Arbeit eine Maske zu tragen. Sie legt ein (zwar originelles, aber pauschal gehaltenes) Attest vor, dessen Wortlaut bereits aus der Presse bekannt ist. Danach sei das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung „im Sinne der Psychohygiene traumatisierend und damit unzumutbar“. Wie sollte ein Arbeitgeber mit dieser Situation umgehen?
Datenschutz und IT-RechtArbeitsrecht
Dr. Frank Bongers
Mit dem Brexit verließ das “Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland“ die EU. Dies führt grundsätzlich dazu, dass die Übermittlung personenbezogener Daten in das Vereinigte Königreich – z. B. die Übermittlung von Beschäftigtendaten zu dortigen Konzernunternehmen – nur noch unter den besonderen Voraussetzungen der Art. 44 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zulässig ist. Allerdings regelt ein Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich eine Übergangsfrist.
Arbeitsrecht
Bund und Länder haben sich am Dienstag neben der Verlängerung des Lockdowns bis Mitte Februar auf die Schaffung einer verbindlichen Home-Office-Regelung verständigt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat daraufhin am gestrigen Tag (20.01.2021) eine Rechtsverordnung erlassen, die Arbeitgebern u. a. die Pflicht auferlegt, wann immer es möglich ist, ihre Mitarbeiter ins Home-Office zu schicken. Die Regelung wird voraussichtlich am 27. Januar in Kraft treten und zunächst bis zum 15. März gelten.