28
April
2021

Verfällt der Zusatzurlaub Schwerbehinderter nicht, wenn der Arbeitgeber von der Schwerbehinderung nicht weiß?

Dr. Erwin Salamon

Das LAG Mainz hatte einen Fall zu entscheiden, in dem ein Schwerbehinderter den Arbeitgeber nicht auf die Schwerbehinderung hingewiesen hatte. Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses verlangte der Schwerbehinderte Abgeltung u. a. des Zusatzurlaubs für schwerbehinderte Menschen, weil der Arbeitgeber (der die Schwerbehinderung nicht kannte) den Arbeitnehmer nicht auf die Notwendigkeit der Inanspruchnahme eines solchen Urlaubs hingewiesen hatte, um einen Verfall zu vermeiden.

26
April
2021

Selbsttest positiv – und nun?

Dr. Erwin Salamon

Arbeitgeber sind nach der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung verpflichtet, Beschäftigten mindestens zweimal pro Woche einen Schnell- oder Selbsttest auf das Corona-Virus anzubieten, wenn Arbeitnehmer nicht ausschließlich im Home-Office arbeiten. Aber welche Pflichten bestehen seitens des Arbeitnehmers bei einem positiven Testergebnis?

19
April
2021

Corona-Tests am Arbeitsplatz – Wie Arbeitgeber ihre Angebotspflicht umsetzen

Greta Groffy, Martina Dierks, LL.M.

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung verpflichtet Arbeitgeber seit Ende April 2021, ihren Beschäftigten zwei Mal wöchentlich Corona-Tests anzubieten. Eine Testpflicht besteht für die Beschäftigten bislang nur in einzelnen Bundesländern, teilweise nur für bestimmte Beschäftigtengruppen. Arbeitgeber sollten die Angebotspflicht bestmöglich umsetzen – fraglich bleibt, ob Arbeitnehmer zum Test verpflichtet werden können.

14
April
2021

(K)ein neues Mitbestimmungsrecht für den Betriebsrat bei mobiler Arbeit

Die Bundesregierung hat am 31.03.2021 einen Gesetzesentwurf zum Betriebsrätemodernisierungsgesetz beschlossen. Dieser hat seinen Ursprung im Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für ein Betriebsrätestärkungsgesetz und soll die Rechte von Betriebsräten stärken und dabei die Neuerungen der Arbeitswelt 4.0 in das BetrVG implementieren. Neben diversen weiteren Änderungen sieht der Entwurf in § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG-E ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit vor.