Arbeitsrecht
Dr. Erwin Salamon
Der EuGH hatte mit Urteil vom 09.09.2021 (C-107/19) auf Grundlage der Richtlinie 2003/88/EG („EU-Arbeitszeitrichtlinie“) den Fall zu beurteilen, dass ein Arbeitnehmer – ein tschechischer Feuerwehrmann – innerhalb der Arbeitspause binnen zwei Minuten einsatzbereit zu sein hatte. Der Arbeitnehmer hatte eine Vergütung für diese Pausenzeiten mit der Begründung geltend gemacht, es handele sich um Arbeitszeit.
Arbeitsrecht
Dr. Erwin Salamon
Das BAG (Urteil vom 02.05.2021 – 2 AZR 596/20) hat zu weiterer Rechtsicherheit beigetragen. Die Fallgruppen, bei denen zur Vorbereitung einer verhaltensbedingten oder außerordentlich fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund eine Abmahnung entbehrlich ist, sind näher konkretisiert worden.
Arbeitsrecht
Stefan Gatz
Die Zielgerade ist erreicht! Noch knapp drei Wochen sind es bis zur Bundestagswahl am 26. September 2021. In diesem Update unseres Blogbeitrags vom 08. Juli haben wir die finalen Wahlprogramme aller Parteien, deren Beteiligung an der nächsten Regierung möglich erscheint bezüglich ihrer Forderungen und Reformvorschläge für den Bereich Arbeit unter die Lupe genommen und die relevantesten Inhalte in einer Selektion von 21 Einzelthemen in fünf Themenbereichen gegenübergestellt.
ArbeitsrechtGesellschaftsrecht und M&A
Katharina Krimm, Dr. Lukas Eßers, LL.M.
Bei einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot gegenüber einem GmbH-Geschäftsführer, welches aufgrund einer zu weiten Geltung nichtig gem. § 138 BGB ist, besteht kein vertraglicher Anspruch auf eine vereinbarte Karenzentschädigung. Allerdings hat der ehemalige Geschäftsführer regelmäßig einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe des Betrags, der ihm als Karenzentschädigung versprochen wurde.
ArbeitsrechtUnternehmensteuerrecht
Greta Groffy
Lange war es schon geplant und häufiger hatte sich die Umsetzung verschoben: Mit der Digitalisierung der Gesundheitsbranche sollen auch die sog. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen Schritt halten. Ab Juli 2022 muss der gesetzlich versicherte Arbeitnehmer den berühmten „gelben Schein“ nicht mehr in Papier beim Arbeitgeber vorgelegen. Stattdessen ruft der Arbeitgeber über sein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm die Bescheinigung ab. Wie sich Arbeitgeber vorbereiten können, erfahren sie in diesem Blogbeitrag.