Arbeitsrecht
Dr. Christian Hoppe
Das Fehlen der sog. Soll-Angaben nach § 17 Abs. 3 Satz 5 KSchG führt für sich genommen nicht zur Unwirksamkeit einer Massenentlassungsanzeige des Arbeitgebers gegenüber der Agentur für Arbeit. Das BAG hat nun die lange umstrittene Frage geklärt, ob Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, in Massenentlassungsanzeigen gegenüber der Arbeitsagentur Alter oder Geschlecht der Betroffenen anzugeben. Derartige "Soll-Angaben" seien nach dem Willen des Gesetzgebers nicht verpflichtend, so das BAG.
Arbeitsrecht
Dr. Erwin Salamon
Die Entscheidung des BAG zu Coronapandemie, Betriebsschließung und Betriebsrisiko (BAG v. 13.10.2021 – 5 AZR 211/21) erscheint auf den ersten Blick für den Arbeitgeber versöhnlich. Die Entscheidungsgründe skizzieren nun aber zugleich ein Haftungsrisiko für den Arbeitgeber.
ArbeitsrechtVertragsrecht
Dr. Erwin Salamon
Gerade bei komplexen Finanzprodukten wie Pensionsfonds sollte unbedingt auf eine saubere und verständliche vertragliche Grundlage geachtet werden. Nicht immer ist in den Verträgen das umgesetzt, was in den Werbematerialien versprochen wird.
Datenschutz und IT-RechtArbeitsrecht
Dr. Frank Bongers
Jede Datenschutzverletzung kann einen Schadensersatzanspruch begründen. Praxisrelevant ist vor allem ein Ausgleich für immaterielle Schäden, also eine Art „Schmerzensgeld“. Wer das Datenschutzrecht kennt, weiß, dass Perfektion in seiner Umsetzung schwer zu erreichen ist. Muss es dann für Datenschutzverletzungen nicht eine „Bagatellgrenze“ geben, unterhalb derer kein Schadensersatz verlangt werden kann? Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen meint: „Nein.“
Arbeitsrecht
Dr. Christian Hoppe
Arbeitgeber müssen nach einem bereits durchgeführten betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) gem. § 167 II SGB IX erneut ein BEM durchführen, wenn der Arbeitnehmer nach Abschluss des ersten BEM innerhalb eines Jahres erneut länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig wird. Das hat das BAG nun letztinstanzlich entschieden, wobei die betriebliche Praxis hier bislang häufig anders aussah. Der Abschluss eines BEM ist dabei der Tag „Null“ für einen neuen Referenzzeitraum von einem Jahr. (mehr)