BaFin implementiert neuen Innovations-Hub für FinTechs
Verbesserte Informations- und Dialogmöglichkeiten für Unternehmensgründer und Technologiedienstleister im Umfeld kapitalmarktrechtlicher Tätigkeitserbringung.
Verbesserte Informations- und Dialogmöglichkeiten für Unternehmensgründer und Technologiedienstleister im Umfeld kapitalmarktrechtlicher Tätigkeitserbringung.
Nachdem die bisherige SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung mit Ablauf des 25. Mai 2022 außer Kraft getreten war, hat das Bundesarbeitsministerium jetzt einen neuen Entwurf vorgelegt, um dem erwarteten Anstieg der Infektionszahlen im Herbst zu begegnen. Anders als zunächst erwartet, sieht der nun veröffentlichte Referentenentwurf doch keine generelle Homeoffice-Angebotspflicht vor. Die Betriebe sollen vielmehr ihre Maßnahmen flexibel an das Infektionsgeschehen anpassen.
Betriebsvereinbarungen haben für den Arbeitgeber häufig erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. Dies betrifft etwa die Gestaltung von Entgeltansprüchen aufgrund Betriebsvereinbarung (so etwa der dem BAG im Urteil vom 08.02.2022 - 1 AZR 233/21 – und diesem Beitrag zugrundeliegende Sachverhalt). Aber ebenso z. B. im Falle der Einführung von Kurzarbeit durch Betriebsvereinbarung, denn ohne wirksame Betriebsvereinbarung kann die Arbeitspflicht und damit der Arbeitsentgeltanspruch nicht wirksam herabgesetzt werden. Der Arbeitgeber verbleibt in der Entgeltzahlungspflicht und etwaig erhaltenes Kurzarbeitergeld ist zu erstatten. Eine Betriebsvereinbarung muss hierzu nicht nur rechtssicher gestaltet, sondern auch wirksam in Kraft gesetzt werden.
Der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil möchte Deutschland zur „Weiterbildungsrepublik“ machen und bereits in 2023 ein System der Bildungszeit und Bildungsteilzeit nach österreichischem Modell in Deutschland einführen. Dadurch soll dem Fachkräftemangel in Deutschland entgegengewirkt werden. Welche Ansätze sind geplant und welche Fragen noch unbeantwortet?
Mit der Reform des Nachweisgesetzes sorgt der Gesetzgeber für reichlich Handlungsbedarf bei allen Personalabteilungen, denn Arbeitgeber sind unter Bußgeldandrohung verpflichtet, ab dem 01.08.2022 jedem einzelnen Mitarbeitenden bestimmte Vertragsbedingungen schriftlich nachzuweisen.