Arbeitsrecht
Dr. Patrizia Chwalisz
Anfang Juni dieses Jahres beschloss der Bundestag die Erhöhung des Mindestlohns zum 01.10.2022 auf EUR 12,00 brutto pro Zeitstunde. Dies wirkt sich auch auf Mini- und Midijobs aus. Zuvor stieg der Mindestlohn aber noch einmal turnusmäßig zum 01.07.2022.
Arbeitsrecht
Martina Dierks, LL.M.
Im Rahmen von Stellenausschreibungen ist darauf zu achten, dass sich bewerbende Personen nicht wegen ihres Geschlechts benachteiligt werden. Die Grenze einer Benachteiligung ist nicht immer eindeutig. So hat das Arbeitsgericht Koblenz kürzlich entschieden, dass die Bezeichnung „coole Typen“ in einer Stellenausschreibung keine Benachteiligung wegen des Geschlechts darstellt (ArbG Koblenz, Urt. v. 09.02.2022 – 7 Ca 2291/21). Sofern jedoch z. B. ausschließlich maskuline oder feminine Formen von Berufsbezeichnungen verwendet werden, kann dies ein Indiz für eine Benachteiligung aufgrund des Geschlechts darstellen.
Arbeitsrecht
Dr. Christian Hoppe
Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, den 23.06.2022 das Gesetz (BT-Drucksache 20/1636) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen („Arbeitsbedingungenrichtlinie“) verabschiedet. Das neue Gesetz bringt spürbare Änderungen mit sich, die für die Praxis von Bedeutung sind. Wie Arbeitgeber die Neuerungen am besten umsetzen und was sich im Einzelnen ändert, erläutert der folgende Beitrag.
Arbeitsrecht
Katharina Krimm
Seit Beginn der Pandemie ist Remote-Arbeit in vielen Unternehmen nicht mehr wegzudenken. Da diese immer häufiger auf Wunsch der Arbeitnehmer auch aus dem Ausland erfolgen soll, ergeben sich zahlreiche neue Fragestellungen. Dabei sind neben den arbeitsrechtlichen Regelungen, insbesondere auch steuer- und sozialversicherungsrechtliche Probleme zu beachten.
UnternehmensteuerrechtArbeitsrecht
Carolin Linusson-Brandt
Die Bundesregierung hat im Zuge des Entlastungspakets für die Monate Juni-August 2022 das sog. 9-Euro-Ticket ins Leben gerufen, mit dem für drei Monate der Nahverkehr in ganz Deutschland genutzt werden kann. Viele Arbeitgeber übernehmen für ihre Arbeitnehmer schon lange ganz oder teilweise die Kosten für ein Ticket im öffentlichen Nahverkehr. Nicht selten ist das individualvertraglich oder kollektivrechtlich über die Zahlung eines steuerfreien Zuschusses geregelt. Mit der Einführung des sog. 9-Euro-Tickets stellt sich für viele Arbeitgeber nun die Frage, wie die Übernahme der Kosten für dieses Ticket arbeits- und steuerrechtlich zu behandeln ist.