11
Januar
2022

Weitere europarechtliche Justierungen zur Rufbereitschaft

Dr. Erwin Salamon

Der EuGH hatte jüngst mit Urteil vom 09.09.2021 angenommen, dass Arbeitszeit im Sinne der Richtlinie 2003/88/EG („EU-Arbeitszeitrichtlinie“) vorliegt, wenn eine Arbeitsaufnahme innerhalb der Arbeitspause binnen zwei Minuten erfolgen muss. In diesem Sinne hatte bereits der EuGH mit Urteil vom 21.02.2018 Arbeitszeit im Sinne der EU-Arbeitszeitrichtlinie angenommen, wenn eine Arbeitsaufnahme binnen acht Minuten zu erfolgen hat. Auf dieser Grundlage war bei einer Pflicht zur Arbeitsaufnahme binnen weniger Minuten in der Regel Arbeitszeit und damit keine Ruhezeit im Sinne der arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen anzunehmen.

15
November
2021

Entgeltumwandlung: Verpflichtender Zuschuss für den Arbeitgeber ab dem 01.01.2022

Greta Groffy

Im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) müssen Arbeitgeber ab dem 01.01.2022 zu allen Entgeltumwandlungen in der betrieblichen Altersversorgung einen Zuschuss von 15 % zahlen, sofern sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Wie Arbeitgeber die Zuschusspflicht am besten umsetzen und was es arbeitsrechtlich zu beachten gibt, erläutert der folgende Blogbeitrag.

11
November
2021

Von „Soll“ zu „Muss“-Angaben: Neue Rechtsprechung zur Massenentlassungsanzeige nach § 17 KSchG

Greta Groffy

Dem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 25.06.2021 (Az. 14 Sa 1225/20) sind neue Anforderungen an die ordnungsgemäße Erstattung der Massenentlassungsanzeige nach § 17 Abs. 1 KSchG zu entnehmen. Nach Auffassung des Gerichts soll nunmehr auch das Fehlen der sog. „Soll-Angaben“ aus § 17 Abs. 3 S. 5 KSchG zur Unwirksamkeit der Kündigungen führen, d. h. Angaben zu Geschlecht, Alter, Beruf und Staatsangehörigkeit. Den Arbeitgeber träfe sogar die Pflicht, diese Angaben nachzuforschen.

02
November
2021

Betriebsratswahl: Neue Wahlordnung seit dem 15.10.2021

Katharina Krimm

Im Zuge des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes wurde nunmehr auch die Wahlordnung zum Betriebsverfassungsgesetz angepasst. Diese ist seit dem 15. Oktober 2021 in Kraft. Neben klareren Regeln zur Briefwahl und zur Stimmauszählung wurden insbesondere Digitalisierungsaspekte und erweiterte Hinweispflichten beim Wahlausschreiben aufgegriffen. Für die turnusgemäßen Betriebsratswahlen im Jahr 2022 gibt es daher einige Neuerungen zu beachten.