Arbeitsrecht
Greta Groffy, Carolin Linusson-Brandt
Hundreds of thousands of employers in Germany are currently using the instrument of short-time work allowance (KuG) to compensate for the loss of work in their companies. Thus they maintain employment relationships subject to social insurance contributions. Foreign employers also employ employees subject to social security contributions in Germany. In many cases these foreign employers do not have fixed operational structures and employ the employees e.g. in their home offices. According to the current practice, these employees with the last-named employers do not receive short-time allowance. There are, however, good arguments to suggest that this is contrary to constitutional and EU law.
Datenschutz und IT-RechtArbeitsrecht
Dr. Frank Bongers
Arbeitnehmer haben wie andere betroffene Personen ein Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde. Diese muss diese Beschwerde prüfen. Doch hat ein Arbeitnehmer einen eigenen Anspruch darauf, dass die Aufsichtsbehörde eine Datenschutzverletzung mit einer Geldbuße sanktioniert? Darüber hatte das Verwaltungsgericht Ansbach zu entscheiden (Urteil vom 16.03.2020, Az. AN 14 K 19.00464).
Arbeitsrecht
Stefan Gatz
Das BAG hat in seiner Entscheidung vom 28.07.2020 die Rechte des Betriebsrats nach dem Entgelttransparenzgesetz konkretisiert. Danach besteht das Einsichts- und Auswertungsrecht des Betriebsausschusses gem. § 13 Abs. 3 EntgTranspG hinsichtlich der Brutto-Entgeltlisten nicht, wenn der Arbeitgeber die Erfüllung des individuellen Auskunftsanspruchs übernommen hat.
Arbeitsrecht
Greta Groffy, Dr. Patrizia Chwalisz
Am 30.07.2020 ist das deutsche Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes in Kraft getreten, das die von der EU verabschiedeten Reform-Richtlinie 2018/957 zur Änderung der Arbeitnehmerentsenderichtlinie umsetzt. Im Gesetzgebungsprozess hat der Gesetzesentwurf lediglich unwesentliche Änderungen erfahren, darunter den Leistungsanspruch des DGB auf Bundesmittel zum Aufbau von Beratungsstellen. Durch die nationalen Neuregelungen sollen der Schutz der nach Deutschland entsandten Arbeitnehmer sichergestellt und zugleich hiesige Lohn- und Arbeitsbedingungen vor unlauterem Wettbewerb geschützt werden.
Arbeitsrecht
Greta Groffy, Carolin Linusson-Brandt
Arbeitgeber in Deutschland nutzen aktuell zu hunderttausenden das Instrument Kurzarbeitergeld (KuG), um den Arbeitsausfall in ihren Betrieben zu kompensieren und so sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu erhalten. Auch ausländische Arbeitgeber, die in Deutschland keine festen betrieblichen Strukturen haben, beschäftigen sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer in Deutschland, beispielsweise im Home Office.