Arbeitsrecht
Der Jahreswechsel hat in puncto Mindestlohn neben der erneuten stufenweisen Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auch die Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) mit der Einführung einer Mindestvergütung für Auszubildende mit sich gebracht.
Arbeitsrecht
Greta Groffy, Dr. Patrizia Chwalisz
Das Bundeskabinett hat zur Umsetzung der am 28.06.2018 von der EU verabschiedeten Reform-Richtlinie 2018/957 zur Änderung der Arbeitnehmerentsenderichtlinie am 12.02.2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie beschlossen. Der finale Entwurf wird nunmehr dem Bundesrat zugeleitet. Das Umsetzungsgesetz soll zum 30.07.2020 in Kraft treten. Durch die nationale Neuregelung sollen der Schutz der nach Deutschland entsandten Arbeitnehmer sichergestellt und zugleich hiesige Lohn- und Arbeitsbedingungen vor unlauterem Wettbewerb geschützt werden.
Arbeitsrecht
Katharina Krimm
Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seiner Entscheidung vom 13.02.2020 (BAG, Entscheidung v. 13.02.2020 – 6 AZR 146/19) die durch den Insolvenzverwalter der Air Berlin erklärte Kündigung eines Piloten wegen fehlerhafter Massenentlassungsanzeige für unwirksam erklärt.
Arbeitsrecht
Das BAG hat in einem jungen Urteil vom 23.01.2020 entschieden, dass die Nicht-Einladung eines Schwerbehinderten bzw. ihm gleichgestellten Menschen zu einem Vorstellungsgespräch aufgrund einer übersehenen Bewerbungsmail eine Benachteiligung des behinderten Bewerbers i.S.d. Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) darstelle, weshalb er einen Schadensersatzanspruch aus § 15 Abs. 2 AGG habe.
ArbeitsrechtDatenschutz und IT-Recht
Dr. Frank Bongers
Das Bundesarbeitsgericht hat mit dem Beschluss vom 09.04.2019 (Az.: 1 ABR 51/17) gleich mehrere grundlegende Fragen zum Datenschutz im Spannungsverhältnis zwischen Arbeitgeber, Betriebsrat und Arbeitnehmer geprüft und – zum Teil – entschieden. Neben der Darlegungslast des Betriebsrates bei der Geltendmachung von Auskunftsansprüchen, ging es um die Frage, ob ein Auskunftsanspruch des Betriebsrates von dem entgegenstehenden Willen einer Arbeitnehmerin und
von der Darlegung und Umsetzung angemessener Schutzmaßnahmen für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Betriebsrat abhängig ist. Der zuletzt genannte Aspekt betrifft zudem die kontrovers diskutierte Frage nach der Aufteilung der Verantwortung für den Datenschutz zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.