17
Februar
2020

Reform des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes: Grenzüberschreitender Personaleinsatz vor dem Bürokratie-Kollaps?

Greta Groffy, Dr. Patrizia Chwalisz

Das Bundeskabinett hat zur Umsetzung der am 28.06.2018 von der EU verabschiedeten Reform-Richtlinie 2018/957 zur Änderung der Arbeitnehmerentsenderichtlinie am 12.02.2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie beschlossen. Der finale Entwurf wird nunmehr dem Bundesrat zugeleitet. Das Umsetzungsgesetz soll zum 30.07.2020 in Kraft treten. Durch die nationale Neuregelung sollen der Schutz der nach Deutschland entsandten Arbeitnehmer sichergestellt und zugleich hiesige Lohn- und Arbeitsbedingungen vor unlauterem Wettbewerb geschützt werden.

10
Februar
2020

BAG: Einladung zum Vorstellungsgespräch ein Muss – Benachteiligung schwerbehinderter Menschen

Das BAG hat in einem jungen Urteil vom 23.01.2020 entschieden, dass die Nicht-Einladung eines Schwerbehinderten bzw. ihm gleichgestellten Menschen zu einem Vorstellungsgespräch aufgrund einer übersehenen Bewerbungsmail eine Benachteiligung des behinderten Bewerbers i.S.d. Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) darstelle, weshalb er einen Schadensersatzanspruch aus § 15 Abs. 2 AGG habe.

31
Januar
2020

Auskunftsanspruch des Betriebsrates auf sensitive Daten – nicht ohne angemessene Schutzmaßnahmen

Dr. Frank Bongers

Das Bundesarbeitsgericht hat mit dem Beschluss vom 09.04.2019 (Az.: 1 ABR 51/17) gleich mehrere grundlegende Fragen zum Datenschutz im Spannungsverhältnis zwischen Arbeitgeber, Betriebsrat und Arbeitnehmer geprüft und – zum Teil – entschieden. Neben der Darlegungslast des Betriebsrates bei der Geltendmachung von Auskunftsansprüchen, ging es um die Frage, ob ein Auskunftsanspruch des Betriebsrates von dem entgegenstehenden Willen einer Arbeitnehmerin und

von der Darlegung und Umsetzung angemessener Schutzmaßnahmen für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Betriebsrat abhängig ist. Der zuletzt genannte Aspekt betrifft zudem die kontrovers diskutierte Frage nach der Aufteilung der Verantwortung für den Datenschutz zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.