Arbeitsrecht
Die jährlich wiederkehrenden Grippewellen sind nicht nur für die betroffenen Arbeitnehmer ein unglücklicher Zustand. Durch grippebedingten Arbeitsausfall entstehen den deutschen Unternehmen jährlich erheblich Lohnfortzahlungskosten. Soweit eine vom Arbeitgeber zur Wahrnehmung betriebsärztlicher Aufgaben verpflichtete freiberufliche Ärztin den Beschäftigten Grippeschutzimpfungen anbietet, stellt sich die Frage, ob den Arbeitgeber dadurch Aufklärungspflichten treffen. Das Bundesarbeitsgericht verneinte dies kürzlich (BAG v. 21.12.2017 – 8 AZR 853/16).
Arbeitsrecht
Dr. Erwin Salamon
Seit dem 01.01.2018 müssen Arbeitgeber aufgrund der Reform des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) nicht unerhebliche Neuerungen beachten. In Teil II des Blogbeitrages wird die Umsetzung der verschiedenen Verordnungen über bestimmte Gefahrstoffe im neuen MuSchG erläutert.
Arbeitsrecht
Seit dem 01.01.2018 müssen Arbeitgeber nach der Reform des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) nicht unerhebliche Neuerungen beachten. In Teil I des Blogbeitrages wird der erweiterte Anwendungsbereich in Umsetzung der europarechtlichen Mutterschutzrichtlinie, die neuen Regelungen zum Beschäftigungsverbot zur Nachtzeit sowie an Sonn- und Feiertagen und zum erweiterten Kündigungsschutz erläutert.
Arbeitsrecht
Die Befristung von Arbeitsverträgen mit Fußball-Bundesligaprofis ist regelmäßig wegen der Eigenart der Arbeitsleistung nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 TzBfG gerechtfertigt. Dies hat das BAG am heutigen Tage (Urteil vom 16.01.2018 – 7 AZR 312/16, bislang nur als Pressemitteilung vorliegend) entschieden und die Klage des ehemaligen Torwarts Heinz Müller gegen den Fußball-Bundesligisten 1. FSV Mainz 05 abgewiesen.
Arbeitsrecht
Stefan Gatz
Soll eine sachgrundlose Befristung verlängert werden, ist es nahezu ein Kunstfehler, gleichzeitig mit der Verlängerung die Änderungen weiterer Vertragsbedingungen zu vereinbaren. Dies führt i.d.R. zur Unwirksamkeit der Befristung (vgl. BAG v. 16.01. 2008 - 7 AZR 603/06). Wie verhält es sich dagegen, wenn der Arbeitgeber in einem mit Sachgrund befristeten Arbeitsverhältnis eine möglicherweise unzulässige Versetzung vornimmt und der Arbeitnehmer sich einverstanden erklärt?