Arbeitsrecht
Die ersten Gedanken und Wünsche eines Arbeitgebers für das neue Jahr betreffen sicherlich (und hoffentlich!) keine arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Sobald jedoch das Knallen von Sektkorken und Feuerwerk verklungen ist und der erste Arbeitsweg in 2017 beschritten wurde, wendet sich der Arbeitsrechtler bald der Frage zu, welche Veränderungen eigentlich nach dem Jahreswechsel in rechtlicher Hinsicht zu beachten sind.
Deswegen stellen wir Ihnen die wichtigsten Neuerungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in den kommenden Wochen in unserer neuen Beitragsreihe vor. Diese Woche im ersten Teil: Änderungen beim gesetzlichen Mindestlohn.
Arbeitsrecht
Dr. Erwin Salamon
Seit dem 01.01.2015 gilt das Mindestlohngesetz (MiLoG). Wie das BAG zwischenzeitlich geklärt hat, beinhaltet jedes Arbeitsentgelt unabhängig von seiner Höhe den Mindestlohn. Die Regelungen des Mindestlohngesetzes sind deshalb für jedes Arbeitsverhältnis von Relevanz. In einer kürzlich ergangenen Entscheidung des BAG (Urteil vom 24.08.2016 - 5 AZR 703/15) in etwas anders gelagertem Zusammenhang finden sich nun Hinweise, die dringenden Handlungsbedarf bei Ausschlussfristenregelungen aufzeigen.
Arbeitsrecht
Die Regelungen im Mutterschutzgesetz zu Beschäftigungsverboten dienen dem Gesundheitsschutz von Mutter und Kind, indem sie gefährdende Tätigkeiten während der Schwangerschaft durch individuelle oder generelle Beschäftigungsverbote ausschließen. Das LAG Berlin-Brandenburg hatte kürzlich über den Mutterschutzlohnanspruch einer Arbeitnehmerin zu entscheiden, für die ein solches Beschäftigungsverbot bereits vor Antritt eines neu begründeten Arbeitsverhältnisses ärztlich angeordnet wurde, so dass diese ihre Arbeit gar nicht erst aufnehmen konnte. Das Gericht gab der Zahlungsklage der Arbeitnehmerin statt.
Arbeitsrecht
Arbeitgeber nutzen nicht selten Social-Media-Plattformen wie etwa Facebook, um sich im Internet zu präsentieren und mit ihren − bestehenden und potenziellen − Kunden in Interaktion zu treten. Nach einer kürzlich ergangenen Entscheidung des BAG (Beschluss vom 13.12.2016 - 1 ABR 7/15) sind bei der Ausgestaltung jedoch Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zu beachten.
Arbeitsrecht
In seiner mit Spannung erwarteten Entscheidung zum Streik der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) hat das Bundesarbeitsgericht nunmehr Stellung bezogen: Der Streik am Frankfurter Flughafen, der zu einer Vielzahl von Flugausfällen bzw. -verspätungen und Schäden in Millionenhöhe geführt hat, war rechtswidrig (Urteil des BAG v. 26.07.2016 – 1 AZR 160/14).