Arbeitsrecht
Dr. Patrizia Chwalisz
Der Deutsche Bundestag hat erstmals in Umsetzung der EU-Richtlinie 2015/1794 die virtuelle Durchführung von Betriebsratssitzungen ermöglicht. Der neugeschaffene § 41a des Gesetzes über Europäische Betriebsräte (EBRG) beschränkt die Anwendung jedoch auf Seebetriebsräte. Eine branchenunabhängige Lockerung der Präsenzpflicht von Betriebsratsmitgliedern, ist damit noch immer nicht ersichtlich.
Arbeitsrecht
Dr. Christian Hoppe
Das BAG hat am 17.01.2017 (Az. 9 AZR 76/16) über die Frage entschieden, ob ein geschäftsführender Alleingesellschafter sich an ein drittes Unternehmen selbst überlassen kann. In der Praxis wird häufig auf der Grundlage von Rahmenverträgen mit einer sog. "Ein-Mann-GmbH" die Erbringung bestimmter Leistungen vereinbart, die dann ausschließlich von dem alleinigen geschäftsführenden Gesellschafter dieser "Ein-Mann-GmbH" ausgeführt werden. Auch wenn das Unbehagen des BAG spürbar ist, sah das Gericht in einer derartigen Konstellation zunächst keine Hürde, da sie nicht in den Anwendungsbereich des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) falle.
Arbeitsrecht
Während der Dauer seines Arbeitsverhältnis – und bei entsprechender Vereinbarung auch darüber hinaus – ist es dem Arbeitnehmer untersagt, ohne Zustimmung seines Arbeitgebers zu diesem in Konkurrenz zu treten. Selbst wenn das Arbeitsverhältnis infolge einer ordentlichen Kündigung nur noch wenige Tage Bestand hat, kann der Arbeitgeber bei Missachtung des Wettbewerbsverbots zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt sein.
Arbeitsrecht
Seit dem 30.06.2016 gilt der neue § 288 Abs. 5 BGB, nach dem der Gläubiger bei Verzug des Schuldners eine Pauschale in Höhe von 40 Euro geltend machen kann. Die Anwendbarkeit dieser Norm auf Arbeitsverhältnisse war zunächst fraglich, eine deutliche Tendenz ist aber mittlerweile aufgrund zweier landesarbeitsgerichtlicher Urteile – wenngleich noch nicht höchstrichterlich bestätigt – deutlich erkennbar.
Arbeitsrecht
Verweigert der Betriebsrat die zur Einstellung des Arbeitnehmer erforderliche Zustimmung, ist der Arbeitgeber nicht aufgrund vertraglicher Rücksichtnahmepflichten zur Durchführung eines Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 99 Abs. 4 BetrVG gezwungen (BAG vom 21.02.2017 - 1 AZR 367/15).