Gesellschaftsrecht und M&A
Eva Homborg
Die Organe von Unternehmen, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist, stoßen häufig auf Widerstand, wenn sie im Namen des Unternehmens eine D&O-Versicherung für ihre Tätigkeit abschließen wollen. Dabei unterliegen sie im Grundsatz denselben Haftungsrisiken wie Organe im privatwirtschaftlichen Bereich.
Gesellschaftsrecht und M&A
Hanna Wiedenhaus
Bei anmeldepflichtigen Zusammenschlussvorhaben kommt der Fusionskontrolle nicht nur bei der Gestaltung und zeitlichen Planung des Transaktionsprozesses eine gewichtige Rolle zu. Die Reichweite des für den Zeitraum vor und während der Fusionskontrolle geltenden Vollzugsverbotes ist im Einzelfall nicht immer zweifelsfrei bestimmbar und birgt somit häufig rechtliche Risiken.
Gesellschaftsrecht und M&AKapitalmarktrecht
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 20. Mai 2019 einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie (Richtlinie [EU] 2018/843) zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (Richtlinie [EU] 2015/849) vorgelegt. Geplant sind Änderungen des Geldwäschegesetzes (GwG). Wesentlich neu ist, dass die Einsichtnahme in das Transparenzregister künftig allen Mitgliedern der Öffentlichkeit gestattet werden soll. Ein wirtschaftlich Berechtigter, der nicht möchte, dass Angaben zu seiner Person von jedermann eingesehen werden kann, kann dies unter bestimmten, engen Voraussetzungen bereits jetzt verhindern.
Gesellschaftsrecht und M&A
„Der Aufsichtsrat vertritt die Aktiengesellschaft nicht nur bei Rechtsgeschäften, die mit einem Vorstandsmitglied selbst geschlossen werden, sondern auch bei Rechtsgeschäften mit einer Gesellschaft, deren alleiniger Gesellschafter ein Vorstandsmitglied ist.“
Dies ist der Leitsatz eines von drei im Zusammenhang stehender Urteile vom 15. Januar 2019 (II ZR 392/17, Leitsatzentscheidung, II ZR 393/17, II ZR 394/17), mit denen die umstrittene und bisher vom BGH offen gelassene Frage entschieden wurde, ob § 112 Satz 1 AktG, der die Vertretung der AG durch den Aufsichtsrat regelt, entsprechend gilt, wenn die AG ein Geschäft mit einer Gesellschaft abschließt, deren Alleingesellschafter ein Vorstandsmitglied ist.
Gesellschaftsrecht und M&A
Dr. Stephan Bauer, LL.M.
Spätestens seit der Finanzkrise 2007 kommen so genannte MAC-Klauseln (Material Adverse Change) in Unternehmenskaufverträgen auch in Deutschland vermehrt vor. MAC-Klauseln sollen den Zeitraum zwischen Signing und Closing des Unternehmenskaufes vor „wesentlich nachteiligen Veränderungen“ bei der Zielgesellschaft durch Rücktrittsrechte zugunsten des Käufers absichern.