Gesellschaftsrecht und M&A
Dr. Andreas von Criegern
Gerät ein Unternehmen in wirtschaftliche Schieflage, so werden eine Vielzahl von Lieferanten versuchen, sich ihre Forderungen durch eine Bürgschaft des/der Gesellschafter des Unternehmens absichern zu lassen. Bei der Einholung einer solchen Bürgschaft ist höchste Vorsicht geboten.
Gesellschaftsrecht und M&A
Dr. Sebastian Garbe
Die Amtslöschung einer vermögenslose GmbH nach § 394 FamFG kann eine Alternative zur Liquidation oder Verschmelzung einer inaktiven und überflüssig gewordenen GmbH darstellen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich erst kürzlich mit der Rechts- und Parteifähigkeit einer so gelöschten GmbH beschäftigt.
Gesellschaftsrecht und M&A
Dr. Stephan Bauer, LL.M.
Im Jahre 2012 stellte der Bundesgerichtshof klar, dass die Einziehung von GmbH-Geschäftsanteilen mit dem Einziehungsbeschluss wirksam wird, die Gesellschafter, die die Einziehung beschließen aber für die zu zahlende Abfindung haften. Nunmehr entschied das Landgericht Aachen eine Ausnahme von diesem Prinzip.
Gesellschaftsrecht und M&A
Eva Homborg, Dr. Hans Jürgen Hilling
Für Vorstände und Geschäftsführer besteht in einem gegen sie gerichteten Haftungsprozess die Gefahr zu unterliegen, obwohl sie keinen Fehler gemacht haben. Die Verteidigung der Organmitglieder scheitert oftmals an Beweisschwierigkeiten wegen fehlender Unterlagen.